Wie viel darf man als Einzelunternehmer doch selbst als Privatentnahme auszahlen?
Wenn man als Einzelunternehmen 500.000 € Umsatz macht und davon sich 200.000 € als Privatentnahme auf das private Konto auszahlt, Kann man dann damit rechnen das die bank irgendwie nachfragt von wo das Geld kommt weil es so viel auf einmal ist
5 Antworten
Wenn man Einzelzunehmer ist, ist das Unternehmen und man selbst rechtlich gesehen eine Person.
Somit überweist du nur Geld von einem deiner Konten auf ein anderes.
Überweisungen in dieser Höhe müssen die Banken zwar melden, aber das passiert im Hintergrund und hat auf dich keine Auswirkungen.
Bei privaten Backen muss eine Bank ab 50.000 (inländische Überweisung) bzw. 12.500 (grenzüberschreitende Überweisung) die Transaktion melden (auch wenn mehrere kleine Überweisungen diesen Betrag in Summe überschreiten).
Das ist aber nichts schlimmeres. Entweder passiert gar nichts oder es guckt sich jemand das ganze kurz an und wird dann sehen, dass es wohl mit rechten Dingen zugeht. Du bekommst davon also nichts mit.
Nur wenn bei dieser Überprüfung deutliche Unregelmäßigkeiten festgestellt werden sollten, würde man sich bei dir melden. Da du die Einkünfte aus deiner selbständigen Tätigkeit aber sicherlich belgen kannst - einerseits sieht man oft auf dem Konto was von wo kommt, andererseits brauchst du die Rechnungen ja eh für die Steuerklärung - wäre auch das kein Problem. Es ist aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit so, dass du von diesen Vorgängen im Hintergrund nichts mitbekommst. Sie haben dann auch keine negativen Auswirkungen.
- Du kannst Dir als Einzelunternehmer auch Millionenbeträge auszahlen lassen, wenn es die Finanzlage deines Unternehmens hergibt. Ich kenne Leute, die haben das gemacht.
- Solange Du mit Deinem Unternehmen und Deinem Privatkonto bei der gleichen Bank bist, wir die wissen, woher das Geld kommt.
- Selbst wenn sie fragt, gibst Du halt Antwort.
Umsatz ist nicht gleich Gewinn ...
Entnahmen solltest Du schon mal grundsätzlich nur aus dem Gewinn machen
Im Übrigen sind Banken verpflichtet solche Geldbewegungen zu melden
echt?
Entnahmen vom eigenen Konto aus dem erzielten Gewinn?
Wo steht das denn?
vorhin war es noch § 11......
was denn nun?
oder solange probieren bis was passt...
oder mir unterstellen ich würde nicht lesen?????
und wo dann nun an genauer Stelle?
oder lieber anderen unterstellen sie können nicht lesen ?????
So viel du willst.
insbesondere die Bank interessiert sich nicht dafür, wenn du von einem Konto etwas auf ein anderes überweist.
nur das Finanzamt könnte im Falle von überentnahmen einen Teil der Zinsaufwendungen nicht als Betriebsausgaben zum Abzug zulassen
wen interessiert es?
es ist doch alles nachweisbar
Was meinst du mit melden