Gewerbe unzulässig?

123Juulia123  20.01.2025, 15:28

Was für ein Gewerbe wolltest du anmelden?

lisalisajjjjjj 
Beitragsersteller
 20.01.2025, 16:18

podologie (nur nebengewerbe)

3 Antworten

Ein Podologe betreibt kein Gewerbe, daher braucht und kann er auch keines anmelden. Das ist eine medizinische Tätigkeit (Freiberufler) die nicht unter den Geltungsbereich der Gewerbeordnung fällt.

Dennoch darfst du solch eine Tätigkeit nicht in deiner zum Wohnen gemieteten Wohnung ausüben, denn durch deine Kundenbesuche können die anderen Mieter gestört werden. Dafür musst du dir Praxisräume suchen.

Du musst nur in einem Gewerbegebiet was mieten wenn dann Home Office machst gelegentlich ist das ein fall für Sich.

Meistens geht es um Kundenverkehr, dass es nicht wie im Taubenschlag zugeht.