Gewerbe unzulässig?
Hi.
Ich habe vor, ein Nebengewerbe zu betreiben und habe bei meinen Vermietern(große Wohnungsbaugenosseschaft) nach genehmigung gefragt. (ich lebe in einer mietwohnung zur miete).
-dies wurde nicht genehmigt mit begründung: "das Haus laut Bebauungsplan nur Wohnzwecken dient und nicht als gewerblich nutzbar"
was mich wundert: unten im haus ist ein selbstständiger gutachter.
was könnte dies für einen hintergrund haben? das nur teile des hauses für gewerbe ausgelegt sind? kenn mich leider gar nicht aus.
Was für ein Gewerbe wolltest du anmelden?
podologie (nur nebengewerbe)
3 Antworten
Ein Podologe betreibt kein Gewerbe, daher braucht und kann er auch keines anmelden. Das ist eine medizinische Tätigkeit (Freiberufler) die nicht unter den Geltungsbereich der Gewerbeordnung fällt.
Dennoch darfst du solch eine Tätigkeit nicht in deiner zum Wohnen gemieteten Wohnung ausüben, denn durch deine Kundenbesuche können die anderen Mieter gestört werden. Dafür musst du dir Praxisräume suchen.
Du musst nur in einem Gewerbegebiet was mieten wenn dann Home Office machst gelegentlich ist das ein fall für Sich.
Meistens geht es um Kundenverkehr, dass es nicht wie im Taubenschlag zugeht.