Gewerbe anmelden und erst später beginnen?

4 Antworten

Natürlich kannst du jetzt ein Gewerbe anmelden, Vorbereitungen starten und erst später nach außen Tätig werden.

Ein Einzelunternehmen hat übrigens keinen anderen Namen, als DU.

Und die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG hat nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun.

Prinzipiell gilt, dass jeder, der dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausübt, ein Gewerbe anmelden muss.

Wenn du selbstständig und gewinnorientiert ein Gewerbe betreibst, deinen Gewerbeschein jedoch nicht fristgerecht beantragst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Die verpasste Gewerbeanmeldung kann eine Bußgeldforderung in Höhe von mehreren Tausend EUR nach sich ziehen. Zudem musst du auch mit einer Steuernachzahlung rechnen, die sich je nach erzieltem Umsatz ebenfalls auf eine nicht unerhebliche Summe belaufen kann.

https://gruenderplattform.de/unternehmen-gruenden/gewerbe-anmelden#:~:text=Prinzipiell%20gilt%2C%20dass%20jeder%2C%20der,aus%C3%BCbt%2C%20ein%20Gewerbe%20anmelden%20muss.

Du meldest ein Gewerbe an. Aber nicht als Kleinunternehmer.

Du läßt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lehrt da keiner etwas über das Steuer-und Rechts- System ?

Ohne Buchhaltung geht das Geschäft auch nicht !

Das solltet ihr im Kurs verlangen !