Gewährleistungsansprüche wenn Mangel durch Preisnachlass ausbezahlt wurde?
Guten Tag zusammen,
ich habe aktuell folgenden Fall. Wir haben einen Wandspiegel mit LED Beleuchtung gekauft. Nach 6 Monaten ist die LED Beleuchtung nicht mehr durchgehend intakt und einige LED Punkte sind ausgefallen.
Daraufhin haben wir den Händler kontaktiert der uns anbot einen neuen Spiegel zu versenden und wir sehen den defekten ein oder uns 20€ entgegen zu kommen.
Wenn wir nun letzteres wählen, weil es nicht stört, aber schade ist, weil es schon defekt ist, sagt mir der Händler das keine weiteren Gewährleistungsansprüche bestehen würden also der Spiegel somit nicht ersetzt werden kann, wenn es zu weiteren Defekten kommt.
Was für Rechte habe ich diesbezüglich? Es ist leider umständlich und vor allem mit Risiko verbunden den Spiegel einzuschicken.
3 Antworten
Das stimmt so nicht direkt. Du "verlierst" die Gewährleistungsansprüche für diesen Fehler, d. h. nur weil in einem halben Jahr einige LED Punkte mehr nicht mehr funktionieren, kannst du nicht noch mehr geltend machen.
Aber für andere Ansprüche bestehen die Gewährleistungsregelungen natürlich trotzdem.
Fragt sich, was an einem Spiegel mit LED sonst noch kaputt gehen kann, außer die Beleuchtung?
Verlangt einen fehlerfreien Spiegel, und gut ist. Der Versand ist ja nicht euer Problem, ihr gebt den kaputten Spiegel ab, und erwartet einen fehlerfreien zurück.
Für die 20€ bekommt ihr einen Ausgleich für den Mangel "LED kaputt", alle weiteren Mängel könntet ihr dann noch reklamieren, sofern der Händler nicht auf die Idee kommt was anderes daraus zu machen.
und vor allem mit Risiko verbunden den Spiegel einzuschicken.
Das Risiko ist aber nicht deins.
Ich würde eine mängelfreie Sache verlangen und keine 20,-€. Wenn der Spiegelschrank natürlich nur 25,-€ kostet ist dies was anderes.