Gewährleistung nach Autokauf?
Guten Morgen! Ich habe im September einen gebrauchten Land Rover Discovery Sport bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Ich hatte extra bei einem Händler gekauft, damit ich eine Gewährleistung habe. Jetzt macht der Wagen die ganze Zeit Mucken, zeigt immer wieder an, dass die Batterie leer ist. Es wurde auch schon vom ADAC ausgelesen und der Wagen war bereits in der Werkstatt. Das scheint wohl ein typisches Problem für den Wagen zu sein, dass er im Stehen Strom verbraucht. Also mindestens alle 12 Stunden einschalten und laufen lassen beziehungsweise fahren, ansonsten springt er nicht mehr an. Der Autohändler verweist nun auf eine externe Garantie, die ich bekommen hätte oder Gewährleistung. Mit einem extra Heftchen, wo ich dann Reparaturen anmelden muss. Allerdings ist es relativ schwierig, da jemanden an die Strippe zu bekommen. Nun frage ich mich, ob das überhaupt zulässig ist? Denn ich habe ja bei diesem einen Händler gekauft. Müsste er dann nicht ein Jahr dafür haften oder gerade stehen? Ich sehe das nämlich gerade bei meinem Freund, der sich auch einen Gebrauchtwagen gekauft hat. Bei ihm sind etliche Mängel aufgetreten und die werden gerade alle vom Verkäufer behoben. Des weiteren habe ich nun zwar mittlerweile schon 12.000 km mit dem Auto gefahren, allerdings zeigt mir das Auto seit heute an, dass die Bremsen stark verschlissen sind. Fällt sowas auch in die Gewährleistung von einem Jahr oder nicht? Mir ist schon klar, das Bremsen Verschleißteile sind. Allerdings wäre ich schon davon ausgegangen, das Bremsbeläge länger als 12.000 km halten. Ich hoffe mir kann dir jemand weiterhelfen. Liebe Grüße
5 Antworten
wäre erstmal der Händler selbst dran bei Defekten. Diese Zusatzgarantien sind eigentlich für Sachen gedacht, die NICHT oder NICHT MEHR von der Gewährleistung abgedeckt sind.
Allerdings wäre ich schon davon ausgegangen, das Bremsbeläge länger als 12.000 km halten
Neue Bremsen tun das. Die werden aber nicht neu gewesen sein.
Müsste er dann nicht ein Jahr dafür haften oder gerade stehen?
Ja, wobei es nach 6 Monaten schwieriger wird. Da du aber noch drunter bist hast du sehr gute Karten.
Karre auf den Hof stellen und auf die Gewährleistung verweisen und um Behebung bitten.
Bremse geht allerdings auf deine Kappe.
Die bremse ist ein Verschleißteil u definitiv nicht in der Gewährleistung. Das hättest du vorher verhandeln müssen das die neu kommen...wenn der Wagen eine Gebrauchtwagengarantie hat hat der Händler das an jemand externen weitergeben der nun dein Ansprechpartner ist....das ist immer so ne sache, die Garantie ist oft nach alter u km gestaffelt bei diesen externen garantiegebern,deswegen wollte ich sowas nie haben
Die Händler finden immer Mittel und Wege, trotzdem würde ich ihm mal auf die Füße treten u um Nachbesserung bitten, mal schauen was passiert
Ob ein Wagen Strom zieht, kann man rausmessen.
Ansonsten könnte auch nur die Batterie überaltert sein und jetzt in der kalten Jahreszeit den Geist aufgibt.
Also, ich würde beim Bosch-Dienst oder der Werkstatt Ihres Vertrauens die Sache mal durchmessen lassen. (Es könnte ja auch die Lichtmaschine sein...)
Die Bremse ist Verschleiß. Da hast du keine Chance.
Der heimliche Stromverbrauch jedoch ist ein typischer Fall für die Gewährleistung. Du musst dich auch hier nicht mit der Garantie abspeisen lassen.
Die Gewährleistung gilt immer beim Kauf vom Händler.
Danke dir, da bist du sicher? Ich habe so einen Vordruck vom ADAC gefunden mit der Bitte um Regulierung...ich werde das dann mal in Angriff nehmen.
Ich auch nicht, mir war auch nicht bewusst,dass sowas überhaupt geht