Gewährleistung Gebrauchtwagen vom Händler?
Hallo Leute, ich habe mir am 12.12.2021 ein Gebrauchtwagen bei einem Händler ( Automobile )gekauft.
Ich bin mit Autos nicht all zu sehr vertraut und nun liegt es nahe dass die Steuerkette rasselt und vielleicht bald den Geist aufgibt. Werde dies aber nochmal genauer überprüfen lassen.
Im Vertrag des Händlers steht lediglich vermerkt, dass das Auto altersbedingte Gebrauchsspuren aufweist und die Sitzheizung der Fahrerseite defekt ist. Mehr nicht.
Mir wurde persönlich, sowie per Sms gesagt, das Auto sei Mängelfrei.
Laut Recherchen könnte ich eine Reparatur bzw die Kosten geltend machen ( insofern die Kette defekt ist) und der Händler liege in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht, dass es beim Kauf nicht so war. Stimmt das so?
Im Vertrag steht halt leider, dass eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist, dabei muss ein Händler doch eine geben oder?
Vielleicht kennt sich ja jemand aus und könnte mir helfen bzw. Tipps geben.
Vielen Dank und ein Schönes Weihnachtsfest!
7 Antworten
Wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt, ist der Händler in der Pflicht. Du musst ihm allerdings die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen. Eine Instandsetzung auf seine Kosten in einer anderen Werkstatt ist nur mit (schriftlicher!) Zustimmung des Händlers möglich.
Ausschluss der Sachmängelhaftung von gewerblich an privat ist fast nicht (wirksam) möglich!
Ich würde den Händler im Guten drauf ansprechen. Wenn der sich querstellt, bleibt dir aber fast nur der Gang zum Anwalt 😕
Ich denke ich werde das so handhaben. Vielen Dank!
Es kommt darauf an, ob es sich um eine altersbedingte Verschleisserscheinung handelt oder nicht. Bei einem relativ neuen Auto wird man da nicht lange streiten koennen, bei einem schon recht alten hingegen durchaus.
Sofern der Händler dir das Auto verkauft hat, hast du 12 Monate Gewährleistung. Und ja, in den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen, dass du den Schaden verursacht hast.
Anders wäre es, wenn der Händler das Auto "von privat" verkauft hat, also im Auftrag einer Privatperson. In diesem Fall gäbe es keine Gewährleistung.
Danke dir. Habe nur leider eben noch gelesen, dass eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.. jetzt stellt sich mir die Frage, ob der Vertrag so gültig ist, da er ja gewerblich handelt...
Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftungszeit von 2 Jahren. Kaufen Sie als Privater von einem Unternehmer, wird die Sachmängelhaftung in der Regel auf ein Jahr verkürzt. Ganz ausgeschlossen werden darf die Haftung aber nicht.
Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/
Der Artikel ist erst 2 Wochen alt, also brandaktuell. Der Händler hat schlechte Karten
Die Frage ist halt nur, ob es sich ueberhaupt um einen Sachmangel oder um allgemein zu erwartenden Verschleiss handelt.
das müsste ich mal überprüfen. Steuerketten zählen eigentlich als verschleissfreie Teile.
Sind Steuerketten nicht dazu da, um über die Lebensdauer eines Motors zu halten?
Im Vertrag steht halt leider, dass eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist
nur dann, wenn du auch ein Gewerbetreibender bist ... nein - ist der Passus Null und Nichtig, und du hast volle 2 Jahre
bzgl. Steuerkette must dich mit dem Händler auseinander setzen, notfalls per Anwalt.
Wenn es ein Eigenverkauf des Händlers ist, dann kann er die gesetzliche Sachmangelhaftung nicht ausschliessen. Tritt er aber nur als Vermittler auf, dann schon. "Privater Vertrag" deutet auf Vermittlung hin. Somit ist der Ausschluss möglich.
Das die Steuerkette rasselt und vermutlich bald mal irgendwann in der Zukunft den Geist aufgibt, ist noch kein Sachmangel. Wie alt ist das Auto denn und wie viele KM hat er runter ?
Die gesetzlich Gewährleistung ist keine kostenlose Reparaturversicherung.
Danke dir. Habe nur leider eben noch gelesen, dass eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.. jetzt stellt sich mir die Frage, ob der Vertrag so gültig ist, da er ja gewerblich handelt