Getrennt,Kinder,gemeinsame Wohnung?

2 Antworten

Kannst du natürlich machen, ist das gemeinsame Kind noch unter 3, brauchst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stehen.

Kindergeld und UVG - ist anrechenbares Einkommen des Kindes und wird vorrangig auch nur auf dessen Bedarf angerechnet.

Je nachdem was er an Arbeitslosengeld bekommt müsste er auch Unterhalt fürs gemeinsame Kind zahlen, weil bei Arbeitslosigkeit sein Selbstbehalt nur bei 880 € Netto liegt bzw.seinem Grundbedarf nach dem SGB - ll.

Hätte er nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als 1200 € bereinigtes Nettoeinkommen, dann stünde dir selber sogar min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes Betreuungsunterhalt zu.

Was zahlst du denn an Warmmiete und wie alt sind die Kinder ?


Mami38 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 16:48

Vielen Dank für deine hilfreiche info ;)

Ich zahle 555 kalt 705 warm Miete...meine Kids sind 15 ,11und 4 Jahre....der kleine hat einen Kiga Platz aber erst ab August '19 und dann würde ich ja liebend gerne wieder arbeiten gehen. Lg

isomatte  06.03.2019, 17:05
@Mami38

Also ist das gemeinsame Kind 4 Jahre alt, dann wird das Jobcenter von dir verlangen nachzuweisen das du alles dir mögliche unternommen hast die Betreuung des / der Kinder sicherzustellen.

Solange der Kindsvater noch in der Wohnung lebt ist er je nach Höhe des Einkommens nach Abzug seines eigenen Bedarfs ggf.zum Unterhalt fürs Kind verpflichtet.

Es ginge dann auf jeden Fall zumindest die Warmmiete durch 5 Personen, er müsste dann also zumindest für 1/5 der Warmmiete selber aufkommen.

Dir würden dann als Single derzeit min.424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zustehen und auch ein Alleinerziehenden Mehrbedarf von 36 % deines Regelbedarfs, zumindest ab dem Auszug des Kindsvaters aus der Wohnung und dazu käme dann dein Kopfanteil der Warmmiete.

Regelbedarf Kinder :

0 - 5 Jahre derzeit 245 €

6 - 13 Jahre 302 €

Dazu kommt der jeweilige Anteil der Warmmiete, Kindergeld und Unterhalt / Unterhaltsvorschuss werden auch voll auf den Bedarf angerechnet.

Würde der Bedarf des / der Kinder mit dem anrechenbaren Einkommen gedeckt werden können und noch ein Überschuss vorhanden sein, dann wäre das / die Kinder aus deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) raus und der übersteigende Betrag würde dem jeweiligen Kindergeld des Kindes zugerechnet.

Dieser nicht mehr benötigte Teil des Kindergeldes würde dann wieder zu deinem Einkommen und nach Berücksichtigung von min.30 € Versicherungspauschale auf deinen bzw.den Bedarf der übrigen BG - mindernd angerechnet.

ja kannst du beantragen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

bianca2502  06.03.2019, 15:14

ja auch dann kannst du dir schon mal einen Termin geben lassen ..und Antrag stellen ich geh davon aus das dein ex dich nicht weiter finanziell unterstützt

Mami38 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 15:09

Vielen Dank für deine schnelle Antwort ;)

Noch eine Frage....

Auch wenn mein expartner noch keine eigene Wohnung gefunden hat,da es hier mit Wohnungssuche nicht so einfach ist...er aber schon nach was passendes sucht?Allerdings schläft er schon auf der Couch?