Kostgeld für meine Töchter?

4 Antworten

nein ist er nicht. du bist im gegenteil unterhaltsverpflichtet. du kannst allerdings für die zeit des aufenthalts bei dir eine temporäre bg für die kinder bei dir angeben, wenn sie zum umgang und in den urlaub kommen. du bekommst dann den regelsatz der kinder für die tage ausgezahlt in denen sie bei dir sind.

Nein, sie ist dazu nicht verpflichtet!

Du kannst das allerdings mit dem Amt abklären, dass die Kinder alle zwei We bei dir sind.

Zumindest kenn ich einen Fall wo das klappte


Roman170266 
Beitragsersteller
 09.08.2019, 12:25

Sie sind ja nicht nur aller zwei Wochen über das Wochenende bei mir, sondern auch in den Ferien. z. B in den Sommerferien für mindestens vier Wochen weil die Mutter meiner Töchter angeblich kein Geld für den Hort+ Verpflegung hat. Und das bei zweimal Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Lohn.

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Maleficent666  09.08.2019, 12:31
@Roman170266

Ja, das kannst ja alles dem Amt sagen. Ihr schreibt die Zeiten auf, an denen die Kinder bei dir sind u das legst du dem Amt vor. Müsst halt im voraus für das Jahr planen. Dir steht da schon ein Zuschuss zu, formulier es aber nett.

Ein Hort in den Ferien ist auch sehr teuer u anscheinend hast du keine Ahnung, wieviel zwei Kinder kosten,Nahrung, klamotten, ect pp. Dir kann es egal sein, welche Gelder sie erhält. Das Kindergeld wird auch dir auf den Unterhalt, hier halt UVG, mit angerechnet. Dein Mindestunterhalt wäre bestimmt sehr viel höher als das UVG aber du zahlst ja keinen cent!

Wie gesagt, die Finanzen deiner Ex, gehen dich nix an, sie muss dir nix dazu geben. Klär das mit dem Amt

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Verpflichtet ist sie nicht!

Dann können deine Töchter eben nicht alles haben.

Du könntest dir Arbeit suchen?

Nein, es ist ihr guter Wille wenn sie es trotzdem tut.