Gestohlenes Handy verkauft, wie geht es weiter?
Hallo, ich habe mir vor zirka 5 Monaten ein Handy bei einem bekannten gekauft, der meinte vor kurzem zu mir das dass Handy gestohlen sei. wo ich es verkauft hatte. Was ist wenn dieses Handy bei dem neuem Besitzer angerufen wird und ihm gesagt wird das es gestohlen sei. Dann wird er natürlich sagen das er es von mir hat, allerdings ist die große Frage was kommt dann auf mich zu ? Hehlerei ? Wenn ich wegen Hehlerei verdächtigt werde kann ich dann aus dieser Situation rauskommen?
4 Antworten
hehlerei bedingt vorsatz, du musstest also dann vorher wissen, dass es gestohlen ist, bevor du es verkauft hattest
wenn du das wusstest, bist du voll drin in der nummer, glasklare hehlerei
tut er
es gibt kein fahrlässiges hehlen
und du musst dich nicht bereichern, es reicht, gestohlene dinge zu verkaufen
Guten Tag Peter,
zu erst einmal hat jedes Smartphone eine Seriennummer, wodurch der ursprüngliche Besitzer ermittelt werden kann.
Du hast das Smartphone doch von deinem Kumpel gekauft, sollte also eine Anzeige oder ein Verfahren auf dich zukommen, erzählst du genau wie es war. Wenn du es nicht beweisen kannst, hast du eventuell ein Problem.
Ich glaube aber nicht, dass irgendwer das Handy "anruft", du bzw. jeder neue Besitzer hat doch eine neue Nummer und das Handy zurückgesetzt. Oder?
Liebe Grüße
Psychotrix
Du kaufst dein Handy doch irgendwo oder? Dabei müsstest du irgendwo in den Unterlagen deine Seriennummer haben. Außerdem läuft das über Samsung bei Samsung Geräten (da musst du dich schließlich registrieren)
zu erst einmal hat jedes Smartphone eine Seriennummer, wodurch der ursprüngliche Besitzer ermittelt werden kann.
Das möchte ich bezweifeln. Wie soll das denn gehen? Ich registriere mich doch nicht irgendwo mit der Seriennummer.
Edit: Ich empfehle folgendes: Gehe zur Polizei und schildere alles, wie es ist. Wenn du jedoch meinst, dass für dich keine Gefahr besteht, da der neue Besitzer keinen Zusammenhang zum rechtmäßigen Besitzer ist, musst du für dich entscheiden, was du tust.
Leite die Anfrage an deinen Bekannten weiter woher du das Handy hast.So wird wahrscheinlich die Strafe auf nur Beihilfe erheblich niedriger ausfallen ,als wenn du der alleinige Urheber bist.
Ich würde das Handy zur Polizei geben.
Wenn du es auf deinen Freund zurückführen kannst, passiert evtl nicht viel
Unwissenheit schützt vor Strafe leider nich.
Ich wüsste nicht, dass der Straftatbestand "Hehlerei" Vorsatz beinhaltet. Meiner Meinung nach fehlt aber hier die Bedingung, sich bereichern zu wollen.