Was für eine Strafe bekommt man wenn man ein gestohlenes Handy verkauft hat?

5 Antworten

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Anders als hier einige schreiben hast du dich (wahrscheinlich) nicht strafbar gemacht. Die Hehlerei, § 259 StGB, die hier manche anführen, ist ein Vorsatzdelikt. Das bedeutet, dass du bezüglich aller objektiven Tatbestandsmerkmale Vorsatz gehabt haben musst.

Vorsatz bedeutet "Wissen und Wollen". Allerdings ist Vorsatz auch dann gegeben, wenn der Täter den Erfolg billigend in Kauf genommen hat (dazu später mehr).

Zu den objektiven Tatbestandsmerkmalen, auf die sich der Vorsatz beziehen muss, gehört auch, dass die verkaufte Sache gestohlen war.

Das bedeutet konkret: Damit du dich wegen Hehlerei strafbar gemacht hast, musst du gewusst haben, dass das Handy, das du verkauft hast, Diebesgut war - und zwar im Zeitpunkt des Verkaufs. Wie oben bereits angesprochen reicht aber auch der sogenannte "Eventualvorsatz" aus. Das bedeutet: Vorsatz (und damit letztendlich Strafbarkeit) liegt auch dann vor, wenn du zwar nicht sicher gewusst hast, dass das Handy gestohlen war, es aber für möglich gehalten und trotzdem gehandelt hast, weil es dir egal war.

Eine "fahrlässige Hehlerei" gibt es nicht. Liegt kein Vorsatz vor, hat man sich nicht strafbar gemacht. Der Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt im Zusammenhang mit dem Vorsatz nicht - er bezieht sich nur darauf, dass jemand (angeblich) nicht wusste, dass etwas strafbar ist.

Nehmen wir einmal an, du hast weder gewusst, dass das Handy gestohlen war noch hast du das für möglich gehalten und trotzdem gehandelt. In diesem Fall hast du dich nicht strafbar gemacht, wirst also auch nicht bestraft. Soweit die Theorie. In der Praxis sieht die Sache so aus: Die Ausrede "ich wusste nicht, dass die Sache gestohlen war" wird man wohl bei fast jedem Hehlerei-Vorwurf hören. Die Frage ist also: Kann man dir nachweisen, dass du Vorsatz hattest?

Was den Vorsatz angeht, können Richter natürlich nicht in deinen Kopf gucken. Sie müssen aus dem, was du sagst und was die Umstände hergeben einen Schluss ziehen, ob du eben Vorsatz hattest oder nicht. Auf folgende Umstände werden sie dabei abstellen: Wie bist du an das Handy gekommen? Wie teuer hast du das Handy verkauft? Wie war dein Gesamtverhalten?

Wenn dir beispielsweise jemand ein Handy mit einem Wert von 500 Euro für 100 Euro verkauft hat, wäre das ein starkes Indiz dafür, dass du wusstest, dass das Handy vorher gestohlen wurde (übrigens hättest du dich schon durch das Ankaufen dann strafbar gemacht). Anders herum gilt das gleiche: Verkaufst du ein Handy zu einem weit unterdurchschnittlichen Preis, so ist das zumindest ein Indiz für das Vorliegen eines Vorsatzes.

Falls der Richter zu dem Schluss kommen sollte, dass du Vorsatz hattest und dich also strafbar gemacht hast, so können wir dir nicht vorhersagen, wie eine Sanktion aussieht. Vor allem im Jugendstrafrecht kann man hier keine Vorhersage treffen. Dass du das Geld zurückzahlen musst, ist eine andere Sache, die mit dem Strafrecht nichts zu tun hat.


PeterLettig65 
Beitragsersteller
 23.07.2017, 14:04

Danke für deine Antwort und das du dir so viel Mühe dabei gegeben hast. mfg Peter

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Dass du das Geld was du durch den Verkauf erhalten hast wieder abgeben musst ist mir neu. Du wirst eine Anzeige wegen Hehlerei bekommen. Wenn du nicht vorbestraft bist, wird es mit Sozialstunden enden, falls doch kann es im schlimmsten Fall mit Arrest enden.


PeterLettig65 
Beitragsersteller
 22.07.2017, 21:23

Ich bin 16 hab bis jetzt nur 2 Anzeigen bekommen wo ich aber halt unschuldig war , also es gab keine beweise gegen mich und es ging um mehrere personen. Also ich hab bis jetzt noch nie eine richtige Strafe von der Polizei bekommen ich musste nur 2 mal aussagen aber da war ich unschuldig. Weiß nicht ob des als vorstrafe gilt, aber es geht ja um einen wert von 200 euro ist da die strafe dann nicht sozialstunden oder bewährung?

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geld abgeben und strafanzeige


PeterLettig65 
Beitragsersteller
 22.07.2017, 21:28

Ja schon klar aber was für eine Strafe bekomm ich bei einem Handy im wert von 300 euro ? Sozialstunden , bewährung ?

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Zx6r600J  22.07.2017, 21:37
@PeterLettig65

einfach auf reue tun vorm richter und dann gibts n DU DU und das wars xD

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Antwort auf deine Frage vom 17.2.2019, Thema "Meine Schwester wurde vergewaltigt, was soll ich tun?"

Diese Frage wurde eben gelöscht.

Ich kann dir nur raten, keine Selbstjustiz zu üben. Du weißt, dass du dich dadurch ins Unrecht setzen würdest und eine Strafe wegen schwerer Körperverletzung bekommen könntest, was eine Gefängnisstrafe bedeuten könnte.

Außerdem kannst du eine derartige Körperverletzung nicht vernünftig dosieren. Schlimmstenfalls würde der Vergewaltiger an den Folgen sterben oder lebenslang behindert sein.

Oder er würde sich dermaßen wehren, dass du wiederum schwer verletzt würdest.

Oder im Nachhinein würde wiederum jemand an dir ungesetzliche Rache nehmen.

Und dies alles nur für ein Gefühl der Genugtuung.

Also gibt es die beiden Möglichkeiten, dass entweder deine Schwester sich dazu entschließt, Anzeige zu erstatten, oder dass sie sich entschließt, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen.

Damit wäre der Straftatbestand der Hehlerei erfüllt.

Für Erwachsene sagt das STGB Folgendes:

§ 259
Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht sieht anders aus, weil dort weniger die Strafe, sondern eher der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht..

Um ein angemessenes Urteil zu finden, muss der Richter viele Faktoren berücksichtigen. Dazu wird er dann in seiner Urteilsbegründung näher eingehen.


PeterLettig65 
Beitragsersteller
 22.07.2017, 21:26

Bin 16 Keine vorstrafen. Der wert des geräts liegt bei 300€

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