Offensichtlich machst Du Dir vollkommen falsche Vorstellungen von der Tätigkeit eines Staatsanwaltes.
Zunächst einmal ist es nicht jedermanns Sache, ein Studium zu absolvieren, das im wesentlichen aus Auswendiglernen, der Wiederholung von Lehrmeinungen, Lösungstexten von Musterklausuren und Dogmen besteht.
Und was Deine Wunschvorstellung, etwas gesellschaftlich bewegen zu wollen, angeht, bist Du vollkommen auf dem Holzweg.
Ein Staatsanwalt arbeitet zunächst erst einmal für den Staat und keineswegs für die Bevölkerung. Dies ist keinesfalls deckungsgleich, wie die vielen im Sande verlaufenden Gerichtsverfahren zeigen, in denen Banker, Konzernchefs, Politiker und sonstige Begünstigte für die von ihnen begangenen Straftaten nicht belangt werden und sich freikaufen können.
Nach dem Studium ist ein Staatsanwalt in ein hierarchisches System eingebunden, welches es diesem gar nicht erlaubt, von den nicht immer gesetzeskonformen Vorstellungen seiner Vorgesetzten abzuweichen. Diese vorgesetzten Politiker sind nämlich weisungsbefugt und lassen es sich nicht nehmen, diese Weisungsbefugnis nach Gutsherrenmanier zu nutzen.
Um als Staatsanwalt erfolgreich zu sein, musst Du Dir die sogenannte "juristische Denklogik" aneignen. Diese besteht darin, dass Du die Deine Ernittlungen so gestalten hast, dass unliebsame Kläger keine Chance haben und die von diesen vorgebrachten Vorwürfe schließlich verjährt sind. Staatsanwälte aber auch Richter, die sich diesem Korpsgeist nicht beugen, haben das Nachsehen, werden gemobbt und ihres Lebens nicht mehr froh.
Vgl. hierzu die Berichte von betroffenen Richtern unter den Stichworten " Richter Frank Fahsel" und "Richter von Renesse". (selbst zu googeln).
Und für Staatsanwälte und Richter, die dann nicht genau das tun, was ihre Vorgesetzten von ihnen verlangen, ist die Karriere dann schnell zu Ende.
Dies bedeutet, dass Du - auf Verlangen Deiner Vorgesetzten - regelmäßig gegen Deine innere Überzeugung Anklagen fallen lassen bzw. In Gang setzen musst.
Als Dank für diese Vasallentreue darfst Du dann aber davon ausgehen, dass Dir niemand einen Vorwurf wegen Rechtsbeugung (StGB § 339) machen wird, denn die Justizlobby hat es durchgesetzt, dass Staatsanwälte und Richter wegen Rechtsbeugung nicht belangt werden, können.
vgl. hierzu
https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren
Mittlerweile hat diese Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwälte schon zu einer Reaktion des EuGH geführt. 75 Jahre nach Kriegsende ist diesem internationalen Gericht tatsächlich aufgefallen, dass deutsche Staatsanwaltschafte keine Gewähr für unabhängiges und unbefangenes Handeln bieten.
Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) so entschieden, (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18)
Die Konsequenz dieses Urteils ist, dass mit sofortiger Wirkung überall dort, wo deutsche Staatsanwälte mitwirken, die Rechtsstaatlichkeit nicht mehr gegeben ist. Daher werden von deutschen Staatsanwälten ausgestellte internationale Haftbefehle im Ausland nicht mehr anerkannt.