Gesetzliche Grundlage - Rechnung anfordern?
Ich habe 2021 bei Otto was bestellt, 2022 wurde mein Kundenkonto bei Otto gesperrt, da ich eine offene Forderung in Höhe von 120 € habe, dies aber streitig ist und bereits gerichtlich anhängig ist.
Ich würde nun gerne eventuelle Gewährleistungsansprüche prüfen und bräuchte unabhängig davon eine Rechnung für meine Versicherung, da Otto keine Rechnung mit sendet habe ich keine.
Otto verweist in den E-Mails die ganze Zeit auf ihr hauseigenes Inkassodienst und die verweisen mich zurück zu Otto.
Meine Frage: Gibt es eine Anspruchsgrundlage oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Sendung einer Rechnungskopie? Und darf mir Otto Gewährleistungsansprüche weigern wegen einer offenen Forderung (die streitig ist)?
3 Antworten
Wenn die Forderung strittig ist, ist m.M.n. auch Dein Eigentum an der Ware, um die es wohl geht, strittig.
Liegt Dir aus der Bestellung von 2021 keinerlei Beleg des Verkäufers vor?
Ggf. kannst Du Dich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.
Wenn dir die Rechnung noch nie vorlag, würde ich mal über die DSGVO argumentieren und mich u. a. auf OLG Köln, Urteil vom 23.10.2020 - 20 U 57/19 stützten.
Siehe dazu auch:
- https://www.lawblog.de/archives/2019/11/21/bitte-alle-unterlagen/
- https://www.cmshs-bloggt.de/tmc/datenschutzrecht/umfang-auskunft-15-dsgvo-anspruch-voraussetzungen/
Hinsichtlich der Inkasso-Sache sei auf die anhängige Musterfeststellungsklage gegen das Inkassobüro der Otto-Gruppe verwiesen.
Einen Anspruch auf die Rechnung (gegen Aufwandsentschädigung)hast du.
Aber Otto darf alles verweigern, solange du im Zahlungsverzug bist.
Ich halte es für eine absolute Unart von dir auf eine solche alte Antwort einen solchen Kommentar zu geben.
Entweder du sagst, was du warum für falsch hältst oder du lässt es bleiben. Alles andere ist einfach nur unhöflich und respektlos.
Ich halte deine Antwort auch für völligen Unsinn, aber das schreibe ich nicht drunter, weil ich nicht in der Laune bin dir zu erklären warum.
Die Rechnung können sie nicht verweigern. Eine Zahlungsbestätigung schon.
Das ist Quatsch.