Geringer Tagessatz steht im erweiterten Führungszeugnis?

3 Antworten

wie bist Du eigentlich an das Führungszeugnis gekommen? Ist es Dir von der Behörde die es verlangt hat, gegeben worden. Das erweiterte FZ wird doch vom Zentralregister direkt an die Behörde übersandt.

Im erweiterten FZ stehen auch Verurteilungen nach den §§ 174 - 180 und 182 StGB, die im normalen FZ nicht stehen.

von einer Eintragung wg Ladendiebstahl im erw. FZ ist mir nichts bekannt.


Emmaciai 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 10:06

Ich hab das Schreiben genommen bin zum Rathaus hab es beantragt und innerhalb einer Woche kam es zu mir nach Hause .

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Bergfex49  14.09.2024, 10:17
@Emmaciai

das erw. FZ darf Dir doch nicht selber ausgehändigt werden, es muss der Behörde direkt übersandt werden, die es angefordert hat. Irgendwas ist da nach meinem Empfinden schief gelaufen.

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Im Erweiterten Führungszeugnis sind meines Wissens nach Sexualdelikte erfasst, damit das Kindeswohl nicht gefährdet wird.


frodobeutlin100  14.09.2024, 08:40

es sind auch geringfügige Verurteilungen - 90 Tage und weniger enthalten - Delikt egal ...

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Still  14.09.2024, 08:43
@frodobeutlin100

Gilt das mit den Sexualdelikten eventuell nur bei Jugendlichen? Denn deren Führungszeugnis ist ja grundsätzlich sauber.

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Emmaciai 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 08:40

Also haben die bei mir einen Fehler gemacht ? Wie kann ich mich wehren

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Still  14.09.2024, 08:41
@Emmaciai

Dann ist "meines Wissens nach" wohl eher falsch. Und den Fehler hast DU mit dem Ladendiebstahl begangen.

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Emmaciai 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 08:43
@Still

Ja wie gesagt ich streite es doch nicht ab .. das ist mir bewusst bei Google steht halt überall das Strafen ab 90 Tagessätzen drin steht und nicht mit 15

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frodobeutlin100  14.09.2024, 08:55
@Emmaciai

das ist kein Fehler, sondern völlig normal - "wehren" - sinnlos - es darf mitgeteilt werden

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es ist eben ein "erweitertes" Führungszeugnis,das darf angefordert werden, wenn es um Kinder geht (Kinderbetreuung oder z.B. Pgllegschaft) im normalen steht es nicht drin

was da drin steht und wer un welchem Fall welche Auskünfte bekommt, ist gesetzlich geregelt - Protest ist also zwecklos

die zuständige Behörde wird anhand der Aktenlage entscheiden