Geringer Tagessatz steht im erweiterten Führungszeugnis?
Guten Tag,
Ich möchte gerne die Pflegschaft meiner Nichte übernehmen. Nun musste ich für das Jugendamt ein erweitertes Führungszeugnis beantragen .
Ich war mir ziemlich sicher das da nichts drin steht da ich weder kriminell noch sonst irgendwss mit der Polizei zu tun hab. Jetzt hatte ich dennoch einen Eintrag in was mich sehr wundert da es sich um eine sehr geringe Geldstrafe handelt (15 Tagessätze)
Ich wurde 2022 beim Müller von einem Ladenhausdetektiv beim " klauen" erwischt .
Ich war mit beiden Kindern unterwegs und war am einkaufen. Eines meiner Kinder hat etwas in den Händen gehalten ohne das ich vorne nachgeschaut hatte und bin so raus. Natürlich hafte ich in solchen Fällen das war mir bewusst aber da ich keine Vorstrafen oder ähnliches habe habe ich eben der anzeige zugestimmt und auch die Geldstrafe bezahlt. Für mich war das erledigt.
Ist das rechtens das so ein geringer Tagessatz im erweiterten Führungszeugnis steht ? Wenn nicht wie kann ich mich wehren ?
3 Antworten
wie bist Du eigentlich an das Führungszeugnis gekommen? Ist es Dir von der Behörde die es verlangt hat, gegeben worden. Das erweiterte FZ wird doch vom Zentralregister direkt an die Behörde übersandt.
Im erweiterten FZ stehen auch Verurteilungen nach den §§ 174 - 180 und 182 StGB, die im normalen FZ nicht stehen.
von einer Eintragung wg Ladendiebstahl im erw. FZ ist mir nichts bekannt.
Im Erweiterten Führungszeugnis sind meines Wissens nach Sexualdelikte erfasst, damit das Kindeswohl nicht gefährdet wird.
es sind auch geringfügige Verurteilungen - 90 Tage und weniger enthalten - Delikt egal ...
Gilt das mit den Sexualdelikten eventuell nur bei Jugendlichen? Denn deren Führungszeugnis ist ja grundsätzlich sauber.
Also haben die bei mir einen Fehler gemacht ? Wie kann ich mich wehren
das ist kein Fehler, sondern völlig normal - "wehren" - sinnlos - es darf mitgeteilt werden
es ist eben ein "erweitertes" Führungszeugnis,das darf angefordert werden, wenn es um Kinder geht (Kinderbetreuung oder z.B. Pgllegschaft) im normalen steht es nicht drin
was da drin steht und wer un welchem Fall welche Auskünfte bekommt, ist gesetzlich geregelt - Protest ist also zwecklos
die zuständige Behörde wird anhand der Aktenlage entscheiden
Ich hab das Schreiben genommen bin zum Rathaus hab es beantragt und innerhalb einer Woche kam es zu mir nach Hause .