Genehmigung mit 17 alleine zu fahren?
Hallo Ich bin 17 Jahre alt und wohne im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt. Ich möchte aufgrund der schlechten Verbindungen zum Ort meiner Berufsschule einen Antrag stellen, dass ich diese Strecke alleine zurück legen darf. An wen muss ich mich da wenden bzw. wo sollte dieser Antrag hingesendet werden?
9 Antworten
An die Führerscheinstelle. Die Möglichkeit besteht, wenn Du pro Weg mindestens 60 Minuten einsparst.
Wenn ich die vielen Fragen hierzu lese, dann gewinne ich manchmal den Eindruck, dass die meisten denken, man müsse nur einen Antrag stellen, um das dann zu bekommen. Tatsächlich ist es aber nicht so. Es ist immer noch eine Ausnahmegenehmigung, also eine Ausnahme. D.h. das gibt es wirklich, aber es muss gut begründet sein. Dass der Schulweg etwas kürzer und bequemer wird, das ist kein Argument. Der Unterschied muss schon sehr viel ausmachen. Desweiteren ist auch zu überprüfen, ob es auch andere Möglichkeiten gibt. Das wäre z.B. auch ein Roller der Klasse AM, den man ja schon allein fahren darf. Es gab soager schon Leute, bei denen wurde das Anmieten eines Zimmers empfohlen (dort ging es um den Arbeitsort).
Alles in allem, es ist und bleibt eine Ausnahme, ist aber im Prinzip durchaus möglich. Die Entscheidung fällt die Führerscheinstelle. Stimmt die zu, dann ist nur noch eine MPU zu absolvieren. Die Ausnahmegenehmigung kann sich dann auf die eine Strecke zu bestimmten Zeiten beschränken, sie kann auch generell ohne Einschränkung gelten. Das hängt von den Umständen ab.
Die einzige wirklich korrekte Antwort, die ich hier gelesen habe, war wieder mal die von unserem Fachmann @Antitroll1234, er bekommt dafür ein DH.
Wenn ich diese vielen Antworten hierzu lese, dann gewinne ich den Eindruck das diese Menschen keine Ahnung von meiner Situation habe, ich werde diese auch nicht weiter schildern, denn meine Frage kann man auch anders beantworten. Ich habe ich wirklich ausreichend über diese Sondergenehmigung informiert und denke nicht einfach ich bekomme diese einfach so. Ich bin nicht dumm. Aber danke
Hallo
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2008-Texte/fpx-08-10-536-BF17.htm
Rein theoretisch ist eine solche Ausnahmegenehmigung denkbar.
Seit Einführung des BF17 scheint mir da die Vorgehensweisen der Fahrerlaubnisbehörden regional unterschiedlich zu sein, sodass es das beste ist, wenn Du einfach mal konkret unverbindlich bei der für Dich zuständigen FeB anfragst.
Tendenziell sind die Anforderungen an eine Ausnahmegenehmigung jedoch recht hoch. Reine Bequemlichkeit genügt nicht, sodass ggf. auch eine deutlich verlängerte Fahrzeit inkauf genommen werden muss.
Auch wirst Du darlegen müssen, weshalb Alternativen, wie bspw. die Fahrt mit einem Roller oder eine vorübergehde Unterkunft in der Nähe des Ausbildungsplatzes, nicht in Betracht kommt.
(§11 Abs. 3 FeV)
Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter,
Die entsprechende MPU kostet 126,14€.
Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung um bestimmte Strecken zu bestimmten Zeiten ohne eingetragene Begleitperson fahren zu dürfen, stellst Du bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Wenn Du die Voraussetzungen zur Erteilung dessen tatsächlich erfüllst, musst Du nur noch eine MPU ablegen welche positiv ausfallen muss.
Da brauchst du keinen Antrag stellen. Das geht nicht. Kauf dir ein Moped oder Laufe.
Wenn ich diese vielen Antworten hierzu lese, dann gewinne ich den Eindruck das diese Menschen keine Ahnung von meiner Situation habe, ich werde diese auch nicht weiter schildern, denn meine Frage kann man auch anders beantworten. Ich habe ich wirklich ausreichend über diese Sondergenehmigung informiert und denke nicht einfach ich bekomme diese einfach so. Ich bin nicht dumm. Schon Wahnsinn was man hier für Antworten bekommt.
Ich hör nur mimimimi.