Regeln fürs sondeln in Sachsen-Anhalt?
Wie oben zu lesen, möchte ich in Sachsen-Anhalt sondeln. So weit, so kompliziert. Mein Sondeln wird sich nur auf Äcker konzentrieren, Wälder und Wiesen sind ja eh nicht gerne gesehen (oder erlaubt?). Wenn ich nun die Genehmigung vom Grundstückseigentümer/ Pächter habe, könnte ich dann losziehen? Oder brauche ich noch anderweitige Genehmigungen? Und sollte ich nur die Genehmigung vom Grundstückseigentümer haben, aber noch andere benötigen, könnte ich dies bei einer Kontrolle durch eine "Auftragssuche" rechtfertigen (nach verlorenen Treckerteilen oder so).
Normalerweise halte ich ja nicht viel davon Regeln zu umgehen, aber bei einem Acker bin ich der Meinung, die Bewirtschaftung richtet da potentiell mehr Schaden an als ich. Und bei wirklich interessanten Funden, von denen ich nicht ausgehe, würde ich mich auch an die zuständigen Stellen/Personen wenden.
Danke für jede Antwort und noch nen schönen Tag :D
1 Antwort
Für Sachsen-Anhalt brauchst du von der zuständigen Denkmalschutzbehörde ein Sondengängergenehmigung. Nur die Erlaubnis vom Grundstückbesitzer reicht nicht aus.
Das suchen aus Wiesen und Wälder ist grundsätzlich Tabu, der der Boden vom Menschen nicht gestört wird, vor allem in Wäldern.
Flächen die vom Menschen bewirtschaftet werden, da ist der Boden ja bis 30-40 cm ja gestört, und eventuell auch der Fundzusammenhang. Tiefer sollte man ohne Fachkenntnisse nicht graben, und eventuelle Fundzusammenhänge nicht zu zerstören. Lieber die zuständige Denkmalschutzbehörde informieren.
Ein Detektor sagt die nicht, was da im Boden verborgen liegt. Der macht keinen unterschied zwischen einem verlorenen Treckerteil, einer Granate aus dem letzten Krieg oder einem dicken Armreif aus der Jungbronzezeit. Die Gefahr, auf ein unbekanntes Bodendenkmal zu stoßen, ist immer gegeben
Von daher empfehle ich als zertifizierter Sondengänger, mache dich mit den gesetzlichen Regelungen deines Bundeslandes vertraut, und beantrage eine Sondengängergenehmigung.
Eventuell hilft dir der Link weiter.
https://www.archaeologie.sachsen.de/download/LfA-Sachsen_Sondengaenger_2017_pdf.pdf
Wenn du dieses Hobby lange und auf ehrliche weise ausüben willst, nein du kommst da nicht drum rum.
Oder du wählst den illegalen Weg, einmal erwischt, und das Thema Sondeln hat sich für dich auf immer und ewig erledigt.
Wie das die Behörden bei euch da handhaben, ist mir nur teilweise geläufig. ( ich komme aus Niedersachsen ) Erst einmal muss man sich kennen lernen, und ein gewisses Vertrauensverhältnis aufbauen. ( kenne das durch Kontakte mit Sondler / Grabungshelfer) Wenn man den als Sondler den ersten Kontakt sucht, sind die in der Regel sehr hilfsbereit.
Alles weitere kommt dann im laufe der Zeit von selbst.
Hi, danke für deine Antwort. Dann werden ich wohl nicht um so eine Genehmigung herum kommen.
Wie ist es denn, wenn ich die habe? Kann ich trotzdem frei suchen, so wie ich will (natürlich nur dort wo es mir eben gestattet ist), oder bin ich eher auf Auftragssuchen von der Behörde oder so angewiesen, quasi dass ich nur da suchen darf (/muss?), Wo es mir die Behörde gestatten?