Gemeinsames Kind mit Ex-Partner - Sorge, Umgang, ...?

3 Antworten

wichtig ist, dass du für dich erstmal ruhe reinbringst. fordere die kv auf das gemeinsame sorgerecht zu erklären beim jugendamt. geht sie darafu nicht ein, wirst du klagen müssen.

fordere weiterhin vernünftigen umfang an umgang:

  • 2-3 nachmittage mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

besprich das gemeinsam in einer mediation beim jugendamt. geht sie auf nichts ein, dann such dir ruhig einen anwalt und klag das durch. eventuell ist das kind besser bei dir aufgehoben, wenn sie ständig nur probleme machen will.

Am wichtigsten ist es, dass du möglichst viel Zeit mit deinem Kind verbringst - möglichst alles, was sie dir zugesteht und du irgendwie mit deinem Job vereinbaren kannst. Sei dabei ruhig nützlich für sie - nimm das Kind, wenn sie feiern will, zu einem Geburtstag will oder zum Arzt etc. Klar musst du da ein bisschen in den sauren Apfel beißen, aber es geht um die Beziehung zu deiner Tochter. Und sollte es irgendwann vor das Familiengericht gehen und hattest das Kind vorher zwei Nachmittage pro Woche, wird dir das Gericht vermutlich eher mehr als weniger zusprechen.

Falls sie dir keinen Umgang zugesteht, dann empfehle ich dir schnellstmöglich einen Antrag beim Familiengericht auf Umgang zu stellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Hallo Simon,

bleib dran. Deine Tochter wird es dir später danken.

Die Abgabe des Sorgerechts war natürlich eine idiotische Entscheidung. Hier könntest du dir erst mal rechtliche Beratung einholen, ob du das als Effekt oder sonsteinen rechtlichen Trick zurückbekommen kannst.

Anwälte sind teuer, aber nicht so teuer, wie wir alle vermuten würden. Unterhalt wird dich viel mehr kosten.

"erfolglos" bei den Beratungsstellen? Was bedeutet das?

Eventuell kannst du diese "Erfolgslosigkeit" bei der Annulierung deiner Entscheidung hilfreich nutzen. Wenn du sagst, dass du im guten Glauben auf Fairnis auf das Sorgerecht verzichtet hattest und nun ist sie nicht bereit zu kooperieren.

Wichtig für ein Gericht ist, in welchem Verhältnis und Umgang du mit deiner Tochter bist. Insofern ist Eile geboten, bevor deine Tochter nicht mehr regelmäßigen Umgang mit dir hat.

Bleib dran. Es gibt auch Hilfestellen speziell für Väter in deiner Situation. Wenn du die nicht findest, ruf die lokale "Nummer gegen Kummer" an, die kennen die meistens Beratungsstellen.

Viel Erfolg. Ich drücke dir und deiner Tochter die Daumen


tanikatasselo  13.04.2025, 08:47

er hat kein sorgerecht abgegeben, da er nie welches hatte. er braucht keine rechtlichen tricks, sondern es einfach nur gerichtlich beantragen.

er muss umgang und gsr wenn nötig gerichtlich einklagen