Gemeinderats Wahlen - Ohne Liste was gilt?

1 Antwort

Natürlich ist das rechtens. Wenn es mehrere wählbare Personen mit gleichem Namen gibt, muss eindeutig gekennzeichnet werden, wer gemeint ist, z.B. durch Angabe der Adresse. Ansonsten ist der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei zu erkennen.


Dansfield1983 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 17:06

Ich habe es befürchtet, auch wenn im Vorfeld der Name auf dem Wahlfyler gestanden hat?

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