GEMA bei Musik im Stadtpark?
Straßenmusik unterliegt ja nicht der GEMA.
Wie ist es im Stadtpark? Wir haben hier ein Landesgartenschaugelände. Da ist eine Seebühne, die meistens nicht verwendet wird. Wenn ich dort jetzt mit Genehmigung der Stadt Musik laufen lasse, ist das dann "Straßenmusik"? Oder ist es Straßenmusik, wenn ich zu Playbackfiles singe? Wie ist da die Definition.
Das Problem ist, dass ich das, das letzte Mal bei der GEMA anmeldete und es eine beworbene Veranstaltung war. Das war recht teuer und kann so nicht wiederholt werden.
2 Antworten
Stassenmusik ist GEMAfrei? (Wenn es die eigenen Lieder sind oder?)
Was du aber vorhast ist eine öffentliche Darbietung.
Seebühne, Musik laufen lassen........
zumindest hört sich das so an.
Playback: Wenn es deine eigene Musik ist, dann ist das GEMAfrei. Du mußt aber eine Liste mit deinen Liedern anfertigen und vorlegen. (Soweit mir das bekannt ist.)
Hab es gerade nochmal nachgelesen. Straßenmusik ist tatsächlich GEMA befreit! Egal welche Musik du spielst. Die Frage ist, wie weit geht Straßenmusik. Wie ist es definiert...
Siehe mal hier:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_u_st.pdf
Um das wirklich rechtssicher zu erledigen, würde ich das dann schriftlich dort anfragen !
Auch das habe ich schon hinter mir. Antwort kam 3 Monate später. Schriftliche Bestätigung, das es 32€ kostet, die Rechnung war dann 106€! Das war der Hammer!
Hallo disa. Danke, aber das kenne ich leider schon. Habe ich da was überlesen? Wenn ich jetzt einfach privat ne Box hinstelle und aweng zur Musik tanze, ist das ja erstmal keine Veranstaltung und könnte ja als Straßenmusik gelten und da würde ja, soviel ich weiß, keine GEMA fällig.