Straßenmusik kostenlos?

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Hast Glück.

In Augsburg benötigst Du keine Genehmigung - aber nach 30 Minuten den Standort wechseln oder aufhören zu musizieren.


Tzapfron 
Beitragsersteller
 25.05.2022, 12:47

Du bist mein Held xD

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Straßenmusik kostet nichts. Aber viele Städte haben eine Straßenmusikverordnung. Diese solltest Du Dir für Deine Stadt ansehen. Die Bestimmungen sind ganz unterschiedlich. Manche Städte geben bestimmte Stellplätze vor, häufig sind auch Zeitbegrenzungen, nach denen man den Ort wechseln muß. Manchmal sind auch bestimmte Instrumente wie Blechbläser oder Dudelsäcke verboten, oder Einschränkungen bezüglich Verstärker gemacht.

In einigen Städten muß man sich zudem erst registrieren. Wie es speziell in Augsburg ist, weiß ich aber nicht.

Ergänzung: Hier Informationen der Stadt Augsburg:

Straßenmusikanten - Stadt Augsburg

Frag einfach telefonisch beim Rathaus nach!

Ob die Genehmigung kostenpflichtig ist, hängt von der Gemeinde ab und nicht davon, ob du da einen Becher hinstellst oder nicht!

Und wenn da Auflagen mit verknüpft sind, halte dich dran! Also genau da hinstellen wo dir ein Platz zugewiesen wurde, angegebene Zeiten einhalten... und bitte KEINEN Verstärker verwenden.

bin nicht mal von deutschland aber hab die Antwort innerhalb von 1 Minute über google gefunden...

Straßenmusikanten - Stadt Augsburg

Auch für Straßenmusikanten gibt es Regeln und Vorschriften.
Erlaubnisfreie Sondernutzungen, Einschränkung erlaubnisfreier Sondernutzungen Künstlerische Darbietungen, insbesondere Straßenmusik und Pantomime sind erlaubnisfrei, sofern die nachfolgenden Regelungen sämtlich eingehalten werden:
Die Darbietung darf nicht auf dem Martin-Luther-Platz, nicht auf dem Moritzplatz und nicht vor oder 150 m südlich und nördlich der Kirche St. Anna sowie im akustischen Einwirkungsbereich von Veranstaltungen wie z. B. dem Christkindlesmarkt stattfinden.
Es werden keine Lautsprecher, (elektroakustischen) Verstärkeranlagen, Megafone, Tonübertragungs- bzw. Abspielgeräte jeglicher Art oder besonders laute Musikinstrumente verwendet.
Es spielen nicht mehr als maximal vier Musikanten als Gruppe an einem Standort. Die Darbietung findet an einem Werktag in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr bzw. 15:00 Uhr und 18:00 Uhr statt.
Eine akustische Darbietung darf längstens 30 Minuten von demselben Standplatz aus erfolgen. Danach ist der Standort um mindestens 150 m zu verlagern, in jedem Falle aber so weit, dass die Darbietung am ursprünglichen Standort nicht mehr gehört werden kann. Ein Standort darf innerhalb eines Tages nicht zum wiederholten Male von demselben Musikanten oder derselben Gruppe genutzt werden.
Es werden keine Waren (z. B. Tonträger) feilgeboten.
Es wird eine Fläche von nicht mehr als maximal 5 qm beansprucht. Darbietungen die über diesen Rahmen hinausgehen benötigen eine Sondernutzungserlaubnis und können, sofern eine solche nicht vorher eingeholt wurde, von der Polizei oder vom Ordnungsdienst untersagt werden.