Geldrückgabe bei zu kleinen Schuhen?
Hallo,
Ich hab folgendes Problem: Ich habe mir heute Schuhe gekauft, die Kassiererin war ziemlich unfreundlich und hat mich nach einigen Minuten hingewiesen, dass Sie gleich schließen würde. Da ich bloß ca 10 Minuten da war, habe ich die Schuhe bei Quick gekauft, für ca 60€.. nun habe ich gemerkt, dass sie mir nicht passen. Kassenbeleg habe ich und getragen sind die Schuhe auch nicht, da sie erst ein paar Stunden „alt“ sind. Nun habe ich erst jetzt auf dem Beleg gelesen, dass eine Rückgabe bloß in Form eines Gutscheines möglich ist. Ich möchte jedoch keinen Gutscheine aus einem Geschäft, in dem man eine viertel Stunde zu früh rausgeschmissen wird und bei denen man den Kunden nicht hilft… Wäre es dennoch möglich, irgendwie das Geld zurückfordern zu können? Immerhin sind die Schuhe neu…
2 Antworten
Da kannst du leider nichts machen. Bei kauf im Laden, wo man die Ware in Augenschein nehmen kann, gibt es nur ein Umtauschrecht, wenn die Ware nicht in Ordnung ist. Nicht gefallen oder passen fallen nicht in diese Kathgorie. Deshalb tauschen viele Geschäfte im Laden gekaufte Ware nur gegen Gutschein, was eigentlich auch schon eine Kulanzregel ist.
Allgemeines Recht auf Umtausch besteht nur im Versandhandel.
Fix gegoogelt und nach dem Lesen des ersten halben Satzes für untauglich befunden.
"Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen..."
Ich meine, wo wart ihr? Auf dem Parkplatz?
Nochmal: das Widerrufsrecht gilt nicht für Käufe im Laden.
Habe ich nicht dennoch die Möglichkeit auf Rückerstattung? Auf den Beleg steht 14- tägiges Widerrufsrecht.
Hab’s übrigens geändert. Dennoch würde es mich interessieren.
Was meinst du mit "geändert"?
Da das ein Widerrufsrecht laut AGB ist und nicht laut BGB, ist das eben ein Widerrufsrecht, das zu den Konditionen des Unternehmens gewährt wird. Nicht zu denen des Gesetzgebers. Daher der Gutschein. Nimm sie doch einfach eine Nummer größer, du hättest sie doch gern gehabt. Bringt doch nix, da jetzt auf bockig zu machen.
Nun ja, genau genommen so gut wie ja. Die Dame hat mich rausgeschickt… dachte das Widerrufsrecht ist 14 Tage gültig?