Geld vom Amt wenn ich mit Partner zusammen ziehe?
Hallo, und zwar ist meine Frage ob ich noch ALG2 vom Amt bekomme wenn ich mit meinem Freund in eine eigene Wohnung ziehe?
Er ist in einer Ausbildung und ich bin in Elternzeit bis 2023.
Ich kenne es so, wenn man zusammen zieht und der Freund Geld verdient bekomme ich nichts mehr.. so war es bei meiner Cousine auch..
Kennt sich jemand damit aus und kann mir jemand weiter helfen?😬
5 Antworten
Wenn er noch in der Ausbildung ist verdient er kein Geld, sondern er bekommt eine Ausbildungsbeihilfe.Möglicherweise bekommst du etwas weniger, aber das sagt Euch das Amt.
Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft und es wird Euer Einkommen zusammengerechnet. Als Lehrling wird er nicht ao viel verdienen.
Lehrlinge/ Azubis verdienen kein Geld. Sie lernen noch und arbeiten nicht, das ist eine Ausbildungsbeihilfe.
Normal werden ihr zur Bedarfsgemeinschaft. Es wird berechnet, wie viel ihr zusammen habt und was noch fehlt.
Elternzeit = du hast ein Kind. Ist er der Vater,bzw. Erzeuger?
Wenn nicht, dann gibt es so was wie eine Testphase für ein Jahr, was das gemeinsame Wohnen betrifft. Habt das irgendwo mal aufgeschnappt. Da müsstest du dich mal erkundigen.
Schau mal hier vorbei: https://hartz.info/
ja, weil das geld das jemand in der ausbildung verdient, üblicherweise nicht für 2 personen reicht, daher sollte ein aufstocken durch alg2 möglich sein. abgesehen davon ist das jobcenter kein amt, sondern ein privates unternehmen das im auftrag des staats tätig ist. einmal hartz4 beantragen, mehr als absagen können die ja nicht.
Das wird alles neu berechnet.