Vater in Elternzeit trotz getrennter Wohnungen?
Wir kriegen in wenigen Wochen ein Baby. Wir sind zusammen, wohnen aber in getrennten Wohnungen nebeneinander. Das Baby zieht bei mir mit ein. Wir beziehen beide Hartz 4. Da ich einen Beruf glernt habe und wesentlich mehr verdienen würde als mein Partner, überlegen wir, ob er die Elternzeit nimmt und ich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehe. Das Sorgerecht wird geteilt, das haben wir schon urkundlich festlegen lassen. Ist das überhaupt möglich, daß er die Elternzeit nimmt, obwohl er in einer eigenen Wohnung lebt?
3 Antworten
Aber klar doch, solange seine Vaterschaft urkundlich bestätigt ist. Ich finde es toll, wenn Kinder viel zeit mit ihren Vätern verbringen können und in eurem Fall lohnt es sich auch finanziell. Ich wünsche euch als kleine Familie viel Erfolg!
Klar geht das! Wenn das Baby bei ihm wohnt/gemeldet ist!
Bei Wohnungen nebeneinander solltet ihr das vorher mit der EG-Stelle besprechen.
Klar geht das