Geiseldrama Hamburg. Wer kommt für den Schaden auf?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da in Deutschland das Verursacherprinzip gilt ist erstmal der Täter dafür haftbar.

Am Ende wird es wohl das Unternehmen (Flughafen Hamburg GmbH) und für den Einsatz der Behörden der Steuerzahler tragen. In wie weit die Versicherung des Unternehmen für die Schäden bzw. Kosten aufkommt entzieht sich meiner Kenntnis.

Ganz sicher per Saldo wir alle.

Und die Flugpreise steigen auch erheblich durch den Vorfall und die Folgen.

Statt Dududu hätte er bei der ersten Kindesentführung mal eine klare Ansage kriegen sollen so dass er die 2te nicht mal im Traum gemacht hätte.

Danke Ampel, danke Vorgänger

Der Täter und da er das nicht kann der Steuerzahler