Gehüllt Abdest nötig oder nicht?

4 Antworten

Ja natürlich muss du ghusl nehmen. Und das hat auch nichts mit der Rechtsschule zu tun. Und ohne den Ghusl darfst du nicht Beten oder den Koran lesen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Unterricht bei Sheiks und Selbststudium
Gusl Abdest nehmen

ist das ein Medikament , welches du einnehmen willst !

Ja, nach einer Ejakulation ist der Gusl zu verrichten. Denn du bist ein Dschunub:

Ein Dschunub kann kein gültiges rituelles Gebet verrichten. Des Weiteren darf er keinen Tawāf um die Kaaba vollziehen und außer bei Notwendigkeit sich nicht in der Moschee aufhalten. Außerdem darf er in seinem unreinen Zustand weder Koran-Exemplare berühren noch aus dem Koran zitieren.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Dschan%C4%81ba#:~:text=Als%20Dschan%C4%81ba%20(arabisch%20%D8%AC%D9%86%D8%A7%D8%A8%D8%A9%20%2C%20DMG,Vollwaschung%20oder%20Tayammum%20beseitigt%20werden.

Viele argumentieren, dass die Masturbation haram ist:

Die große Mehrheit der islamischen Rechtsgelehrten sagt, dass Selbstbefriedigung haram ist. Nur wenn Selbstbefriedigung dazu dient, größeren Schaden wie Unzucht, homosexuelle Handlungen oder Vergewaltigungen abzuwenden, wird sie von ihnen gebilligt. Manche Gelehrte sagen: Wenn man Selbstbefriedigung nicht der Lustempfindung, sondern der Linderung der sexuellen Energie wegen betreibt, dann besteht die Hoffnung, dass man dadurch nicht zum Sünder wird.

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 65.

Was die rituelle Ganzwaschung erforderlich macht (Hanafi):

Ghusl ist bedingt und notwendig nach:

  1. der Ejakulation
  2. dem Geschlechtsverkehr
  3. der Menstruation
  4. dem Wochenbett

[Turmurtaschi, Tanwir al-Absar ; Schurunbulali, Maraqi al-Falah; ʿAla al-Din ibn ʿAbidin, Hadiyya]