Gehören Erwachsene adoptierte Kinder im Adel zur Familie und sind Sie Erbbrechtigt?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

ja 83%
nein 17%

2 Antworten

Da "der Adel" keine Sonderstellung hat, unterliegt er den normalen erbrechtlichen Regelungen des BGB und damit sind adoptierte Kinder auch gesetzliche Erben. In solchen Kreisen ist es aber oft üblich, bestimmte Personen von der Erbfolge testamentarisch auszuschließen, wenn sie sich nicht den internen Regeln unterordnen.

Im bürgerlich-rechtlichen Sinne eindeutig "ja". Wie ja schon mehrere Vorredner schrieben.

Allerdings wirst Du keine Anerkennung in den (ehemaligen) Adelskreisen dafür finden und nicht zu deren Parties eingeladen. Im "Gotha" würdest Du dann im Appendix unter "nichtadelige Namensträger" aufscheinen, so wie dieser Zuhälter, der sich den Titel "Prinz von Anhalt" gekauft hat, aber sicher bei Familienfesten der Familie v. Anhalt nicht willkommen wäre.

PS Eigentlich sind Erwachsenenadoptionen ja nur erlaubt, wenn ein tatsächliches Eltern-Kind-ähnliches Verhältnis glaubhaft gemacht wird. Warum solche Adelsadoptionen trotzdem bürgerlichrechtlich anerkannt werden, verstehe ich nicht ganz.


apt2nowhere  21.04.2023, 21:01

wurde ne Zeit lang praktiziert, um die Ebbe in der Kasse aufzubessern - also Millionär wird von verarmtem "von Sowieso" adoptiert

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Naimrif  22.04.2023, 08:41
@apt2nowhere

Das ist bekannt, aber warum spielt der Staat da mit?

Ein Volljähriger kann nur als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Volljährigen bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht.

Zudem muss ein gerechtfertigtes Anliegen vorliegen (z.B. der Wunsch, eine innige Bindung durch die Adoption rechtlich in Erscheinung treten zu lassen). Auch wirtschaftliche Gründe (z.B. die Übergabe eines Betriebes oder einer Genossenschaftswohnung) können ausschlaggebend sein.

Zwischen dem Annehmenden und dem erwachsenen Adoptivkind, muss – wenn eine enge Beziehung wie zwischen leiblichen Eltern und Kindern bereits besteht – eine etwa mindestens fünf Jahre andauernde Hausgemeinschaft bestehen.

(Text bezieht sich auf Österreich, aber ist in Deutschland ähnlich.)

Teilweise kannten sich die Leute ja vorher gar nicht. Und der Saunaclub-Betreiber Hans-Robert Lichtenberg, der sich "Fréderic von Anhalt" nennt, hat wohl keine fünfjährige Hausgemeinschaft mit der echten Prinzessin von Anhalt geführt.

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apt2nowhere  22.04.2023, 10:10
@Naimrif

ich weiß nicht wo die Adoption von F. v. Anhalt erfolgte - es könnte durchaus sein, dass die Adoption in anderen Ländern weitaus einfacher ist - außerdem haben Millionäre ihre PR-Leute und Rechtsanwälte, die sie schon gut beraten, wie man das durchziehen muss und Hausgemeinschaft, was heißt das schon: sie kann auch auf Tahiti, in der Mongolei oder sonstwo stattgefunden haben, was keiner nachprüfen kann - wie willst du einem Geschäftsmann vorschreiben, wo er leben muss? Wenn jemand z.B. in Großbritannien adoptiert wurde, gilt die Adoption auch in Deutschland, genauso wie eine Eheschließung im Ausland anerkannt wird (mit ganz wenigen Ausnahmen). Für einen Normalsterblichen mag das nicht möglich sein, scheitert allein schon am Geld - wer genug davon hat, kann sich alles Mögliche (und manchmal scheinbar Unmögliche) dafür kaufen.

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Naimrif  22.04.2023, 11:56
@apt2nowhere

Stimmt, an die Möglichkeit habe ich nicht gedacht. Und dafür gibt's ja hochbezahlte Agenten wie den Konsul Weyer.

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Naimrif  22.04.2023, 12:18
@Naimrif

(Der Konsul Weyer lebt sogar noch. Hätte ich nicht gedacht, da der ja schon in den 60er-Jahren bekannt war.)

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