Wenn der erst geborene Erbgraf ist,ist dann der zweit geborener Freiherr oder Vize-Graf (Deutscher Adel/Grafenfamilie)?
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im deutschen System ist jeder Sohn des Grafen auch ein Graf.
nur gab es halt einen Erbgrafen, der auch die Ländereien des Vaters bekam; nicht nur den Titel.
Freiherr ist ein eigener Titel. evtl. war man in der Famile "Graf von Dingens, Freiherr von Dingenskirchen" und Letzteres war halt der nachgeordnete Titel.
als Beispiel: Fürst von Lobkowitz war auch Herzog von Raudnitz und gefürsteter Graf zu Sternstein. alle Söhne waren deshalb Prinz von Lobkowitz und Herzog noch dazu; der älteste Sohn war zu Lebzeiten des jeweiligen Fürsten der Erbprinz.
tät ich sagen, vllt. - ist geraten
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Der Zweitgeborene wurde im allgeimeinen vom Erstgeborenen ermordert zu einer Zeit weit weit in der Vergangenheit in einem unbekanntem Land, dort wo die 7 Zwerge wohnten.
Den Ausdruck Vize-Graf gibt es, soweit ich weiß, nicht. Da Erbgraf ein sogenannter Primogenitur Adelstitel ist, dürfte es keine neuen Erbgrafen mehr geben. Es müssten dementsprechend alle Brüder Grafen sein.
Vielleicht verstehst du die Erklärung bei Wikiedia anders. Am besten selbst nachlesen https://de.wikipedia.org/wiki/Erstgeburtstitel