Gehaltsvorstellung (Bewerbung für Verkäufer beim Futterhaus)?

3 Antworten

Ich würde sagen, zwischen 17 und 19 Euro wäre nicht schlecht für eine 30 stündige Woche.

Um eine erste Orientierung für deine Verdienstmöglichkeiten zu bekommen, empfehle ich dir den Entgeltatlas. Dort kannst du nach Region und Alter filtern. Das angezeigte Bruttogehalt bezieht sich auf einen Vollzeitjob: https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/beruf/6627

Vielleicht hilft dir das weiter. :)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Aktuell arbeite ich bei einem Floristen und verdiene dort 15€/h 

Bezahlst du deine Rechnungen stündlich?

Bei Gehaltsvorstellungen solltest du per Anno, als dein Jahresgehalt nennen.

Begründung:

Bei Stunden oder Monatslöhnen werden Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht berücksichtigt.

Arbeitnehmer streiken für höhere Löhne und mehr Urlaubstage. Das Arbeitgeber diese Mehrkosten irgendwo anders einsparen möchten, ist nachvollziehbar, oder?

Was wäre ein gutes Bruttogehalt für eine Anstelle als Verkäufer beim Futterhaus?

Ausgeben kannst du nur dein Netto-Gehalt, als den Betrag, den du am 1. ausgezahlt bekommst.

Die Höhe der Sozialabgaben (Steuern) hängt maßgeblich von deiner Steuerklasse ab.

Bei Steuerklasse 1 (Ledig - keine Kinder) liegen die Steuern bei etwa 30 % des Brutto-Einkommens.

Eine einfache Möglichkeit dem Arbeitgeber ein realistisches Jahresgehalt zu bestimmen funktioniert so.

Angenommen das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Verkäufers liegt bei 18.000,- EUR würdest du 1.500,- EUR im Monat verdienen.

Kalkuliere einfach ein 13. Monatsgehalt hinzu.

13 x 1.500,- EUR = 19.500,- EUR (Jahreseinkommen)

Macht ein Monatsgehalt von 1.625,- EUR.

Die Differenz von 125,- EUR wird von vielen Unterschätzt.

Zum Jahreswechsel kommen häufig Rechnungen, die übers Jahr nicht relevant sind.

Versichrungen und die Nebenkostenabrechnung und ggf. eine Nachzahlung von einigen 100,- Euro.

Mehr Geld heißt aber nicht immer mehr Freude.

Einer Freundin ist Folgendes passiert:

Sie ist berufstätig, allein erziehend und erhält um die 160,- EUR Wohngeld.

Vor Kurzem erhielt sie eine Lohnerhöhung von knapp 100,- EUR (brutto).

Obwohl ihr davon weniger als 100,- EUR netto bleiben, reicht der Betrag, um keinen Bezugsanspruch mehr auf Wohngeld zu haben. Unterm Strich also ein Minusgeschäft.

Verkäufer haben erfahrungsgemäß aber auch kaum Spielraum für Preisverhandlungen.