Gebrauchtes iPhone als neu gekauft?

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Frage nach der Grenze zwischen Prüfung eines Gerätes auf Funktionstauglichkeit und dem kurzzeitigen Nutzen eines Gerätes ist gerechtfertigt, aber kompliziert. So entschied das Amtsgericht Rothenburg in einer Entscheidung vom 26.11.2007 (Az: 5 C 350/07) zugunsten der Verkaufspolitik von Onlineshops. Ein erworbenes Handy, mit Daten, die bereits vor dem Kauf ins Handy gespeichert wurden, gilt dennoch als "neu", wenn die Daten im Rahmen der Widerrufszeit eingegeben wurden.

der link:

https://www.experto.de/praxistipps/gebrauchtware-statt-neuware-bekommen-das-sind-ihre-rechte.html


Anonymeinfo 
Beitragsersteller
 07.12.2021, 21:39

Den Artikel habe ich auch gefunden nur ist mein Fall ein wenig spezieller da der Appel Service ja nicht auf die komplette Dauer genutzt werden kann.

Habe noch eine Rechtsschutzversicherung bei der ich die Tage mal anrufe Evtl kommt ein Anwalt mal zu einem kinderfreundlichen Urteil.

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verreisterNutzer  07.12.2021, 21:45
@Anonymeinfo

Ich bin der Meinung, dass Rückläufer als 'Rückläufer' angegeben werden sollte und nicht als neu.

Mein erster Impuls war eigentlich ein Sachmangel.

Was ist denn in deiner Situation das spezielle??

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Anonymeinfo 
Beitragsersteller
 07.12.2021, 22:17
@verreisterNutzer

Apple bietet auf alle Geräte 1jahr super Service und den zahlt man mit.

zum Beispiel der Protection Plan bei dem man ein neues iPhone bekommt bequem die alten Daten auf das neue überträgt und dann erst das alte wegschickt.

Leider in meinem Fall nicht mehr möglich weil rückläufer…

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verreisterNutzer  07.12.2021, 22:32
@Anonymeinfo

Ja, aber das sollte in deinem Fall nichts ändern, bzw. wirst du egal wie du argumentierst nichts erreichen.

Dadurch dass Onlinemärkte Rückläufer als neu verkaufen dürfen kannst du nichts machen.

Apple interessiert sich nicht dafür wie du das Gerät erworben hast solange du es nicht von Apple hast.

Das ist eine Sache zwischen dir & dem Händler, der Händler hat rechtlich gesehen nichts falsch gemacht also kannst du dich hier nicht durchsetzten.

Apple hat ebenso nichts falsch gemacht weil Apple ein Service anbietet dessen Bedingungen eben erfüllt sein müssen z.B. das es neu sein muss, wie ich hoffentlich richtig verstanden habe, welches indem Fall eben nicht so ist. Apple sagt es gab eine Anmeldung & somit kannst du diesen Service eben nicht in Anspruch nehmen. Wenn du sagst du hast es aber als Neugerät gekauft wollen sie bestimmt wissen wo & solange es nicht bei Apple war können die auch nichts mehr machen, die verweisen dich zum Händler.

Der Händler verweist dich auf ein paar §§§ und Artikel....

aber ich bin jetzt auch kein Anwalt oder so, vielleicht gibts ja irgendwo ein weg..

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