Gebrauchtes iPhone als neu gekauft?
Hallo Community,
ich habe letztes Jahr am 19.12 ein Handy online bei real gekauft.
Dort wurde angegeben das Handy wäre Neu weder das es ein Rückläufer sei noch etwas anderes.
Jetzt kurz vor Garantie Ende wollten wir den Apple Protection Plan abschließen, da das Display eigentlich von Anfang an ein bisschen verzögert reagiert hat.
jetzt kam der Schock seitens apple dieses Handy wurde schon einmal auf einen anderen Benutzer angemeldet und zwar am 11.10.2020.
Habe natürlich direkt den Verkäufer kontaktiert und bekam direkt die Antwort auch rückläufer sind neuware nach ein bisschen Google komme ich jetzt irgendwie nur auf jain.
habt ihr schon einmal so eine Erfahrung machen müssen und was sind jetzt meine Möglichkeiten?
1 Antwort
Die Frage nach der Grenze zwischen Prüfung eines Gerätes auf Funktionstauglichkeit und dem kurzzeitigen Nutzen eines Gerätes ist gerechtfertigt, aber kompliziert. So entschied das Amtsgericht Rothenburg in einer Entscheidung vom 26.11.2007 (Az: 5 C 350/07) zugunsten der Verkaufspolitik von Onlineshops. Ein erworbenes Handy, mit Daten, die bereits vor dem Kauf ins Handy gespeichert wurden, gilt dennoch als "neu", wenn die Daten im Rahmen der Widerrufszeit eingegeben wurden.
der link:
https://www.experto.de/praxistipps/gebrauchtware-statt-neuware-bekommen-das-sind-ihre-rechte.html
Ich bin der Meinung, dass Rückläufer als 'Rückläufer' angegeben werden sollte und nicht als neu.
Mein erster Impuls war eigentlich ein Sachmangel.
Was ist denn in deiner Situation das spezielle??
Apple bietet auf alle Geräte 1jahr super Service und den zahlt man mit.
zum Beispiel der Protection Plan bei dem man ein neues iPhone bekommt bequem die alten Daten auf das neue überträgt und dann erst das alte wegschickt.
Leider in meinem Fall nicht mehr möglich weil rückläufer…
Ja, aber das sollte in deinem Fall nichts ändern, bzw. wirst du egal wie du argumentierst nichts erreichen.
Dadurch dass Onlinemärkte Rückläufer als neu verkaufen dürfen kannst du nichts machen.
Apple interessiert sich nicht dafür wie du das Gerät erworben hast solange du es nicht von Apple hast.
Das ist eine Sache zwischen dir & dem Händler, der Händler hat rechtlich gesehen nichts falsch gemacht also kannst du dich hier nicht durchsetzten.
Apple hat ebenso nichts falsch gemacht weil Apple ein Service anbietet dessen Bedingungen eben erfüllt sein müssen z.B. das es neu sein muss, wie ich hoffentlich richtig verstanden habe, welches indem Fall eben nicht so ist. Apple sagt es gab eine Anmeldung & somit kannst du diesen Service eben nicht in Anspruch nehmen. Wenn du sagst du hast es aber als Neugerät gekauft wollen sie bestimmt wissen wo & solange es nicht bei Apple war können die auch nichts mehr machen, die verweisen dich zum Händler.
Der Händler verweist dich auf ein paar §§§ und Artikel....
aber ich bin jetzt auch kein Anwalt oder so, vielleicht gibts ja irgendwo ein weg..
Den Artikel habe ich auch gefunden nur ist mein Fall ein wenig spezieller da der Appel Service ja nicht auf die komplette Dauer genutzt werden kann.
Habe noch eine Rechtsschutzversicherung bei der ich die Tage mal anrufe Evtl kommt ein Anwalt mal zu einem kinderfreundlichen Urteil.