Gas Etagenheizung von Sommer auf Winterbetrieb umstellen. Wer ist zuständig? Mieter oder Vermieter? Wer trägt die Kosten für die Hilfe vom Fachmann?

Gerhart  02.10.2024, 13:22

Hat der Mieter keine Bedienungsanweisung für die Heizung?

christl10 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 13:23

Die Heizung ist neu. Einweisung durch den Fachmann wurde gemacht. Anleitung liegt bei.

Gerhart  02.10.2024, 17:20

Ist der Mieter Analphabet oder Legastheniker?

christl10 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 17:22

Nein...einfach nur faul...und zu bequem.

8 Antworten

An einer Gasetagenheizung ist doch keine Raketentechnik verbaut. Die Umstellung wird durch das Betätigen eines Schalters passieren. Mit einem scharfen Bild des Bedienteils oder der genauen Typbezeichnung der Therme geht das auch per Fernanweisung.

Für die Etagenheizung bist du selber zuständig, das kann der Vermieter zwar im Rahmen eines Wartungsvertrags geregelt haben, die Kosten trägst aber trotzdem du.


christl10 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 10:51

Wer ....ich? Ich bin der Vermieter!

Hafnafir  02.10.2024, 10:55
@christl10

Dann solltest du das erst recht wissen, die Kosten trägt der Mieter entweder über die Jahresrechnung oder er bestellt und zahlt selber.

Bei mir brauche ich nur die Temperatur nach oben (mit Pfleil) raufdrücken oder auf Sonne setzen.

Risiko:

Ist der Mieter nur zu doof, zahlt er selber.

Hat die Heizung einen Schaden, ist es Dein Bier.

Vorschlag: Techniker hinschicken zum Nachschauen. Mieter vorher informieren, dass auch für ihn ein Risiko besteht!

Dann kann sich der Mieter Hilfe von einem Fachmann holen.

Und diese Dienstleistung dann natürlich selbst bezahlen!


christl10 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 10:49

Ich habe dem Mieter empfohlen den Fachbetrieb an zu rufen der die Heizung installiert hat. Der soll ich das erklären lassen...sollte es trotzdem nicht gehen, dann muß ein Fachmann ran. Ist ein Defekt festgetsellt worden dann zahlt der Vermieter bei Fehlbedienung der Mieter.

GabbianoNero  02.10.2024, 10:59
@christl10

ja, wenn Du dem Mieter die notwendigen Unterlagen an die Hand gegeben hast, um die Einstellungen selbst vornehmen zu können, ist das i.d. Regel ausreichend

schließlich könnte sich ein technisch unbedarfter Mensch ja auch Hilfe aus seinem sozialen Umfeld holen, welche dann ja meist kostenlos ist

um Ärger zu vermeiden, würde ich den Mieter allerdings darauf hinweisen, dass er auf eigenen Deckel einen Fachbetrieb bestellen müsste

nicht, dass der auf Idee kommt, den Monteur ins Haus zu holen und dann erwähnt, dass die Rechnung ja der Vermieter bekommt...

besser im Vorfeld deutlich machen, dass seine Nachhilfestunden zu seinen eigenen Lasten gehen!