Wer ist Schuld, wenn Kind sich absichtlich von Hund beißen lässt?
Mein Hund hält sich öfters im Garten auf. Das Grundstück ist normalerweise so eingezäunt, dass der Hund das Grundstück nicht verlassen kann. Aber in letzter Zeit haben sich anscheinend Kinder immer wieder einen Spaß daraus gemacht das Gartentor zu öffnen. Gestern wurde dann ein Kind gebissen als es die Gartentür aufgemacht hat. Wer ist nun Schuld an der ganzen Sache bzw. wer zahlt? Und kann ich irgendwie eine Art Verfügung erwirken, dass sich das Kind die nächsten 12 Monate dem Gartenzaun nicht mehr nähern darf bzw. diesen nicht anfassen darf?
28 Antworten
kein Kind läßt sich absichtlich von einem Hund beißen.Kinder können solche Situationen manchmal nicht überschauen, es ist deine Pflicht deinen Hund so zu halten, daß so etwas nicht vorkommen kann, wenn es doch passiert, bist du dafür verantwortlich.
Doch solche Kids gibts leider - kenn ich nur zu gut aus meinen "Kindertagen", das waren idiotische sogenannte "Mutproben"!
Leider immer der Hundehalter.
Aber ich würde an deiner Stelle mal dem Kind ordentlich den Kopf waschen und auch mit den Eltern sprechen. Du hättest längst eingreifen müssen, als dir klar wurde, dass Kinder mutwillig deinen Gartentor öffnen.
Ja, in diesem Fall leider!
Niemand hat einfach so aus Spaß ein Gartentor zu öffnen, wenn sich der Hund gerade im Garten befindet. Lausbubenstreiche sind das! Und der Hund soll dafür herhalten, jaja, du böser Hund, hast mich gebissen.....!
Ja, aber genau DAS ist es doch. Als Besitzer muß ich doch damit rechnen, das Lausbubenstreiche/Mutproben gemacht werden könnten. Wenn durch einfaches Öffnen der Gartentores der Hund bereits heraus kann, hat der Besitzer seine Aufsichtpflicht sträflich vernachlässigt. Eifaches zuschließen des Tores würde doch schon Abhilfe schaffen
Schrieb ich ja, der Hundebesitzer hätte längst eingreifen müssen, als er bemerkte, dass dies öfters vorkommt.
Aber mich ärgert, dass diese Menschen, die andere so aus Spaß ärgern wollen, dann so leicht davonkommen und der Hund das Nachsehen hat. Wer weiß, was die Kindern noch alles mit dem Hund angestellt haben, Steine geworfen oder ähnliches??
Hat er nicht vernachlässigt. Das Kind hat Eigentum zu respektiern, und wenn die Tür zu war, ist es o.k.
Also ich mische mich jetzt mal einfach ein und sage folgendes: Ich denke nicht, das man sein Gartentor abschließen muss, nur wenn man seinen Hund in den Garten lässt. Wenn man dann aber beobachtet, das Kinder unbefugt den Garten betreten, wäre es günstig abzuschließen oder mit den Kindern zu sprechen. Ich finde es gemein, alles auf das Kind zu schieben, villeicht wollte es ja nur mit dem Hund spielen oder war neugierig, die ist bei Kindern so üblich und meiner Meinung nach auch nicht übel zu nehmen. Fast jeder hat als Kind mal etwas unerlaubtes aus Neugierde getan, manchmal wissen sie es auch nicht besser. Wenn der Hund dann zubeist, dann geht von dem Hund eine Gefahr aus und nicht von dem Kind!!!! Man weiß nicht, was das Kind getan hat, aber hätte es gewusst, das der Hund beißt und ihm schmerzen zufügt, hätte es sich von ihm ferngehalten!!!!
Hier kommen eigentlich jeden Tag mehrere Paketdienste auf das Grundstück, bzw. wird das Grundstück noch von anderen Mietern mitbenutzt, ich kann es also nicht einfach abschließen.
Hallo, unabhängig von der Rechtslage würde ich einen Hund niemals unbeaufsichtigt auf einem Grundstück rumlaufen lassen, welches nicht ausreichend gegen 'Manipulationen' von aussen - damit meine ich z.B. unbefugtes Öffnen des Tors, Steinewerfen über den Zaun, sonstige Aktionen, mit denen der Hund geärgert wird (Kinder sind da leider sehr einfallsreich), Giftköder usw. - geschützt ist. Genausowenig würde ich einen meiner Hunde vor einem Geschäft anbinden - zum Schutz der Hunde und zum Schutz der Passanten. Gruß, Kerstin
Hi Kerstin ;-)) ich stimme dir da völlig zu! der Hund könnte auch beim öffnen des Tores entwischen und auf eine befahrene Strasse laufen..... dazu wären mir meine Hunde echt zu schade! unser Tor ist auch verschlossen, man weiß ja nie auf was für Ideen manche Spinner (nicht nur Kinder!!) kommen..........
Der HUNDEHALTER hat Schuld, wenn sein Hund beißt. Da geht nix drumrum. Aber so, wie die Umstände beschrieben sind, ist Runde zwei Unterlassene Aufsichtspflicht der Eltern - die Kinder dürfen nun mal nicht einfach in fremdes Eigentum hineinmarschieren, wenn das Tor ordentlich geschlossen war. Problem - andere Mieter, d.h. es ist schon okay, wenn da Leute das Tor öffnen und hindurchgehen. Somit können die Kinder ja auch zu Besuch der anderen Mieter gehen - und damit bist Du wiederum absolut in der Pflicht. Logo ist das sehr lästig und Du kannst nicht unentwegt um Deinen Hund rum sein (die Eltern um ihre Kinder ja auch nicht) Bei uns haben die Kinder der Nachbarn mit einem durch die Latten gestochenen Stock unserem kinderlieben (und vertrauensselig an den Zaun gekommenen) Riesenschnauzer ein Auge schwer verletzt - und wir konnten NICHTS machen, weil wir nichtmal nachweisen konnten (keine Zeugen) daß der Hund nicht selber irgendwogegen gerannt ist.... Will Dich damit nur trösten, man steht mit blödsinnigen Probs nicht einsam auf dieser Welt.... lächel
Logisch gesehen ist das kind selber schuld , es sollte dann ein denkanstoß sein das kind besser zu erziehen
wenn ich zum beispiel trockene haut habe und nach den cremen die Haut juckt ,
kann ich ja auch nicht den Hersteller anzeigen ,es wäre ja lächerlich
also Kind ist schuld,
und bei deinen beispiel im Text hätte ich die eltern angezeigt , und das deutsche justiz system ist ja komsich
Tja, in der Bürokratischen Republik Deutschland bist leider du als Hundhalter im Falle des Falles immer der Dumme. Sogar dann, wenn jemand bei dir einbricht und von deinem Hund gebissen wird, kann er sich Schmerzensgeld erklagen! Kein Witz, mir ist ein derartiger Fall bekannt. Du hättest prinzipiell den Hund ständig im Auge behalten müssen, wenn es dir, wie du schon sagtest, nicht möglich ist das Tor abzuschließen. Erst Recht dann, wenn es sich dabei nichtmal um dein privates Grundstück handelt.
leider? geht's noch?