Garagenkauf Sachsen - Übernahme Pachtvertrag?

2 Antworten

Normal trittst du einfach in den Pachtvertrag ein.

Das muss ja auch Erbpacht oder so sein.

Aber guck dir den Vertrag halt an.

Lass dir den Pachtvertrag zeigen.

Das mit den Garagen habe ich immer noch nicht so ganz verstanden. Vielleicht hilft dir dies

http://www.anwaltskanzlei-roland-scholz.de/garagen_auf_fremden_grund_-_die_aktuelle_rechtslag.html

Ich denke den Kontakt zum Grundstückseigentümer solltest du suchen. Meiner Meinung muss dieser zwingend in die Übertragung eingebunden werden.

Inwieweit ihn dies berechtigt die Pacht zu erhöhen?

Hier noch was

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ebs/zivilrecht/garagenverkauf-wie-muss-der-kaufvertrag-gestaltet-sein-5494