Wer zahlt den Abriss der Gartenlaube im Garten

6 Antworten

ich habe heute über eine Aggrargenossenschaft einen Pachtvertrag für einen Garten abgeschlossen.

So etwas klärt man, bevor man einen Vertrag unterzeichnet! Sollte tatsächlich Asbest verbaut worden sein, können beim Abriss, erhebliche Kosten entstehen, da Asbest nur durch autorisierte Firmen mit Mundschutz und Schutzbekleidung durchgeführt werden dürfen und die Entsorgungskosten (Sondermüll), Transport in geeigneter Umverpackung, auch einiges kosten dürfte! Viel Glück

die baumängel waren bei der Besichtigung nicht ersichtlich. somit wollten wir lediglich etwas ausbessern. uns traf vorhin fast der Schlag als wir gucken wollten was uns im Frühjahr an Gartenarbeit erwartet. da die laube auch als partyraum genutzt wurde waren decken und wände verkleidet und dekoriert, das wurde jedoch alles entfernt. selbst die gehwegplatten haben die Vorpächter entfernt. aber daran wollen wir uns nicht hochziehen.

Wenn wir vorher gewusst hätten was uns erwartet hätten wir auch (noch) nicht unterschrieben.

...es muss auch so was geben, wenn man einen vertrag unterschreibt und auch vorher das Grundstück besichtigt hat, auch hebt man die T-Fliesen oder was auf den Fußboden liegt hebt man an. Man macht eine richtige kontrolle außen wie innen. fehlt was in dem vertrag was man bei der besichtigung feststellt, wird das nachgetragen, zur Sicherheit nimmt man noch jemand mit als zeuge auch kann man ein Foto als beweiß machen und das alles bevor man unterschreibt, wenn die Unterschrift getätigt ist, hat der Vorgänger alle Schlüssel den neuen Pächter  gleich zu übergeben. auch die schlüssel müssen im vertrag aufgeschlüsselt sein und die anzahl der schlüssel. ich würde auf jeden fall sofort die Hauptschlösser ändern!

Die Entsorgung wird wohl auf Euch zukommen! Was heißt denn "durch Verarbeitung von Asbest" - heißt das, es sind simple Asbest-Wellbahnen auf dem Dach? Na die zu entsorgen ist kein großer Akt: Einmal-Anzug und Maske kosten ein paar Euro, in Folie verpacken und nach Absprache zur Kommune anliefern.

Generell - lese ich "über Zwischenpächter" - das macht es alles noch komplizierter! Du müsstest irgendjemanden nachweisen, dir etwas arglistig verschwiegen zu haben, was schwer ist , denn du hast die Anlage doch besichtigt - auch wenn das Dach von innen verkleidet war: von außen sieht man die Asbest-Wellbahnen!

Und warum sagst Du "Vertrag widerrufen" - wieso gehst du davon aus, dass das möglich und rechtswirksam wäre? Man kann es versuchen, aber ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht wie bei VErsicherungen oder im Fernhandeln gibt es in dem Fall nicht.


Wer trägt die Kosten für den Abriss?

das sollte im pachtvertrag geregelt sein,falls da asbest im spiel ist,gibts gesetzliche vorschriften,die den eigentümer verpflichten.