Garage zum Fitnessstudio?

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Theoretisch ja, musst halt eine Nutzungsänderung beantragen.

Ob die genehmigt wird ist eine andere Sache.

Das wäre eine Umwidmung, die beantragt werden muss. Da sind etliche Hürden zu bewältigen, bei gewerblicher Nutzung muss dann eventuell auch ein Notausgang vorhanden sein, die Wärmedämmung muss stimmen usw.

Und wie vorher schon geschrieben, Garagen sind grundsätzlich erst einmal Garagen.

Genauere Auskünfte kann eigentlich nur das Bauamt vor Ort geben, das kennt die genauen Regelungen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zunächst einmal wäre das eine Nutzungsänderung von privat zu gewerblich. Da müssen Stellplätze nachgewiesen werden, Toiletten, rutschsichere Fliesen und all der Kram... Das Landesamt für Umweltschutz und Arbeitssicherheit macht dir da so richtig die Säcke voll! (Bei deiner Beschreibung würde ich eher von sowas abraten).

Steht die Garage auf oder in der Nähe einer Nachbargrenze müsste auch noch der Nachbar unterschreiben, da die Garage an sich dann nicht mehr privilegiert wäre, sondern dann eine Abstandsfläche ggf. auf dessen Grundstück auslösen würde mit Baulasteintragung.

Garagen müssen als Garage benutzt werden und dürfen nicht anders z.b als Abstellkammer verwendet werden