Garage des Nachbarn ist komplett auf unserem Grundstück? Was ist erlaubt?
Wir haben auf unserem Grundstück 2 Garagen (Doppelgarage) , 1 ist unsere, die andere gehört dem Nachbarn, er muss also unsere einfährt nutzen / tor um an seine Garage zukommen.
Vom vorbesitzer des Hauses haben die Nachbarn damals die garage erworben
Was darf der Nachbar?
Soviel ich weiß nur rein oder raus fahren aber sich nicht wegen anderen Dingen auf dem Grundstück bewegen oder?
Er ist schon nachts mal mit der Taschenlampe rumgelaufen.
Leider haben wir Nachbarn die ziemliche korindenkacker sind - muss leider nun feuer mit feuer bekämpfen.
3 Antworten
Er ist schon nachts mal mit der Taschenlampe rungelaufen.
ja und wo ist das Problem, wenn er zur Garage geht ist doch alles i.O.
wenn er etwas macht was dir nicht gefällt, dann erteile ihm ein Hausverbot, somit kann er nur noch eurer Grundstück betreten wenn er zum Auto will.
Das sollte im Grundbuch stehen, wenn eine Garage auf Eurem Grundstück steht, die dem Nachbarn gehört und was erlaubt ist.
Naja, das muss geregelt sein, schriftlich.
Diese Handschlagverträge sind gruselig. Wir haben auch ein Haus gekauft und des Nachbarn erste Sorge war, das seine "Rechte" verloren gehen könnten.
Wir konnten damit umgehen, haben aber auch zu verstehen gegeben, dass das hier unsere Kulanz und nicht sein Recht ist.
Hier kommen aber so schöne Sachen wie Wegerechte usw. ins spiel, das dürfte etwas für den Fachmann sein.