Gabelstaplerschein; Kosten und Unterschiede?
Hallo,
ich überlege mir derzeit eventuell einen Staplerschein zu machen um meine Chancen auf eine Anstellung etwas zu verbessern.
Das Jobcenter bezahlt mir den Schein nur unter der Bedingung dass ich eine Einstellungszusage habe. Die Arbeitgeber geben zumeist sowas nicht. Daher denke ich darüber nach einen auf eigene Kosten zu machen. Was auch bedeutet dass sich der Preis und der Umfang in Grenzen halten sollte.
Kann mir jemand dazu etwas sagen? Gibt es da sehr viele Unterschiede zu den Scheinen?
Und kann ich die Kosten irgendwie wieder reinholen?
1 Antwort
Vor 10 Jahren hat der Staplerschein etwa 500 EUR gekostet bei der DEKRA. Das ist der Standard-Staplerschein. Es gibt dann noch den Großstapler-Schein (z.B. für Container), der ist dann richtig teuer und du gilst dann als Fachktaft.
Die Kosten kannst du nur durch normales Arbeiten im Lager wieder reinholen. Und eventuell versuchen, in der Steuererklärung die Ausbildungskosten als "Außergewöhnliche Belastung" anzugeben.
Was das Jobcenter angeht: Hast du einen schriftlichen Antrag gestellt? Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du noch Widerspruch einlegen, über den entscheiden dann andere Leute.
Der Antrag kann nur 1x gestellt werden, und dann erst wieder, wenn sich die Situation insgesamt verändert hat, also die Entscheidungsgrundlagen eine andere geworden ist.
Du hast 1 Monat Zeit, den Widerspruch einzulegen. Und dann entscheiden ganz andere Leute, die auch ganz anderes denken und auch Ausnahmen genehmigen dürfen. Einen Versuch ist es allemal wert.
Dass dumme an der sache ist dass ich wohl mehr oder weniger unbewusst wohl schriftlich darum gebeten hatte (der Berater hattte mir gesagt schreiben sie es schriftlich), Das wurde wohl als eine art antrag gesehen. und dieser wurde mir dann auch schriftlich abgeleht worden. da habe ich damals nicht mehr nachgehakt (das ist schon ne ganze zeit her, 6 monate oder so).
hätte ich nun eine chance wenn ich den antrag erneut stelle und damit argumentiere dass die stellen als fahrer welche ich noch theoretisch belegen könnte meist nur in verbindung mit einem staplerschein möglich ist?
ich habe keine lsut rund 500€ aus der eigenen tasche zu zahlen.
Guck' 'mal in die schriftl. Ablehnung. Dort müßte ganz am Ende eine sog. Rechtsmittelbelehrung sein ("Widerspruch 1 Monat lang möglich"). Ist sie das?
um ehrlich zu sein der vorgang ist so lange her dass ich den Briefverkehr dazu schon lange weggeschiessen habe.
:-(
Dann versuchst du es eben einfach noch mal und überlegst, warum es heute alles ganz anders ist, als vor 6 Monaten.
Oder du beantragst nicht die volle Kostenübernahme, sondern nur 2/3, für 1/3 kommst du selber auf, um zu zeigen, wie ernst es dir ist. Dann würdest du immerhin 'ne ganze Menge sparen. Mehr kann ich dann leider auch nicht sagen.
Kann soein Antrag mehrmals gestellt werden? Falls der Wiederruf verschlafen wurde oder nicht wahrgenommen wurde?