Gabelstaplerschein; Kosten und Unterschiede?

1 Antwort

Vor 10 Jahren hat der Staplerschein etwa 500 EUR gekostet bei der DEKRA. Das ist der Standard-Staplerschein. Es gibt dann noch den Großstapler-Schein (z.B. für Container), der ist dann richtig teuer und du gilst dann als Fachktaft.

Die Kosten kannst du nur durch normales Arbeiten im Lager wieder reinholen. Und eventuell versuchen, in der Steuererklärung die Ausbildungskosten als "Außergewöhnliche Belastung" anzugeben.

Was das Jobcenter angeht: Hast du einen schriftlichen Antrag gestellt? Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du noch Widerspruch einlegen, über den entscheiden dann andere Leute.


lschecker90gf 
Beitragsersteller
 30.04.2020, 22:18

Kann soein Antrag mehrmals gestellt werden? Falls der Wiederruf verschlafen wurde oder nicht wahrgenommen wurde?

RobSchmidt  30.04.2020, 23:11
@lschecker90gf

Der Antrag kann nur 1x gestellt werden, und dann erst wieder, wenn sich die Situation insgesamt verändert hat, also die Entscheidungsgrundlagen eine andere geworden ist.

Du hast 1 Monat Zeit, den Widerspruch einzulegen. Und dann entscheiden ganz andere Leute, die auch ganz anderes denken und auch Ausnahmen genehmigen dürfen. Einen Versuch ist es allemal wert.

lschecker90gf 
Beitragsersteller
 30.04.2020, 23:19
@RobSchmidt

Dass dumme an der sache ist dass ich wohl mehr oder weniger unbewusst wohl schriftlich darum gebeten hatte (der Berater hattte mir gesagt schreiben sie es schriftlich), Das wurde wohl als eine art antrag gesehen. und dieser wurde mir dann auch schriftlich abgeleht worden. da habe ich damals nicht mehr nachgehakt (das ist schon ne ganze zeit her, 6 monate oder so).

hätte ich nun eine chance wenn ich den antrag erneut stelle und damit argumentiere dass die stellen als fahrer welche ich noch theoretisch belegen könnte meist nur in verbindung mit einem staplerschein möglich ist?

ich habe keine lsut rund 500€ aus der eigenen tasche zu zahlen.

RobSchmidt  30.04.2020, 23:24
@lschecker90gf

Guck' 'mal in die schriftl. Ablehnung. Dort müßte ganz am Ende eine sog. Rechtsmittelbelehrung sein ("Widerspruch 1 Monat lang möglich"). Ist sie das?

lschecker90gf 
Beitragsersteller
 30.04.2020, 23:35
@RobSchmidt

um ehrlich zu sein der vorgang ist so lange her dass ich den Briefverkehr dazu schon lange weggeschiessen habe.

:-(

RobSchmidt  30.04.2020, 23:45
@lschecker90gf

Dann versuchst du es eben einfach noch mal und überlegst, warum es heute alles ganz anders ist, als vor 6 Monaten.

Oder du beantragst nicht die volle Kostenübernahme, sondern nur 2/3, für 1/3 kommst du selber auf, um zu zeigen, wie ernst es dir ist. Dann würdest du immerhin 'ne ganze Menge sparen. Mehr kann ich dann leider auch nicht sagen.