Ausbildung Berufskratfahrer: Muss man den Führerschein selbst bezahlen?

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In der betrieblichen Ausbildung (also der 3 jährigen mit Berufsschule und co) wird der Schein vom Betrieb gezahlt. So hab ich meinen damals auch bekommen. Anfangen, Führerschein machen und dann kündigen, ist aber i.d.R. nicht drin. (es sei denn man hat einen sehr guten Grund...bei mir war es z.B. damals Berufsunfähigkeit)

Wir schnell man ihn dann hat, ist ganz verschieden... die schnellsten von uns (mit Vorbesitz Klasse B) hatten ihn etwa 6-9 Monate nach Beginn der Ausbildung....der langsamste nach 3! Jahren. Musst du noch B machen, wirds vermutlich in den meisten Fällen ende des 1. LJ bis Anfang des 2 LJ sein.
(Die Klasse B wird übrigens nicht bezahlt...solltest du die noch nicht haben, musst du selbst schauen, wie du sie bezahlen kannst)

Bei Qualifizierungen und co (also der "schnelleren" Version) ist das nicht so. Hier müsste man evtl. verhandeln.

Und indirekt ist er auch nur für die Arbeit gültig, denn ohne abgeschlossene Ausbildung (oder Grundqualifikation) und Module darfst du nicht gewerblich fahren, da dir nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis die Schlüsselzahl 95 im Führerschein noch fehlt. Das hat aber eben nix damit zu tun, dass der Betrieb den Führerschein finanziert hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.

Der Führerschein ist wesentlicher Bestandteil der Ausbildung zum Berufskraftfahrer - er wird also auch im Rahmen der Ausbildung vom Arbeitgeber bezahlt. (So wie z. B. auch bei der Ausbildung im Handwerk irgendwelche speziellen "Maschinenscheine" oder bei Fachkräften für Lagerlogistik der "Staplerschein" Teil der Ausbildung sind.)

Wenn Du den Führerschien komplett hast (incl. Berufskraftfahrer-Qualifikation), ist das im Anschluss grundsätzlich gültig, auch für jeden anderen Arbeitgeber.

Es kann allerdings sein, dass es im Ausbildungsvertrag irgendwelche "Bindungsklauseln" gibt, die Dich verpflichten, nach der Ausbildung eine gewisse Zeit im Ausbildungs-Betrieb zu bleiben oder Dir anderenfalls eine Vertragsstrafe androhen - Darüber würde ich mich aber eher freuen als ärgern, denn das ist im Grunde eine Übernahmezusage, also eine Sicherheit, dass Du nach der Ausbildung nicht auf der Straße stehst ...

von welchem Führerschein sprechen wir überhaupt: PKW oder LKW?

Der LKW - Schein wird, meines Wissens, in der Regel im Rahmen der Ausbildung vom Ausbildungsbetrieb bezahlt.

Beim PKW - Führerschein habe ich schon von unterschiedlichen Varianten gehört:

Es gibt Ausbildungsbetriebe, die einen PKW - FS voraussetzen & gar keine Azubis ohne PKW - FS einstellen. Dann gibt´s wohl auch Betriebe, die sich an den Kosten anteilig beteiligen. Oder den PKW - FS auch bezahlen, aber dies dann ggf. teilweise mit der Ausbildungsvergütung verrechnen.
Eine einheitliche Herangehensweise gibt´s da nicht.

Betriebsgebundene Führerscheine gibts nicht, mal abgesehen von Bundeswehrführerscheinen, aber auch damit kannst Du Deinen Privatwagen fahren. Der Bw-Führerschein muß aber bei Ende der Dienstzeit zurückgegeben werden.

Manche Fuhrunternehmen finanzieren dem Mitarbeiter seinen C-Führerschein oder den Gefahrgutschein. Er muß sich dann in der Regel verpflichten, einen bestimmten Zeitraum im Unternehmen zu bleiben.

Ein gesetzliches Anrecht auf einen betrieblich bezahlten Lappen hat man aber nicht.