Ich würde persönlich zu der IHK gehen oder hinfahren, die deine Bescheinigung ausgestellt hat (auf die Geschäftsstelle), auf den fehlenden Stempel hinweisen und den Stempel bzw. eine neue brauchbare Bescheinigung einfordern.

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Wenn du das so vor Gericht erzählst, wie hier, dann ca. 3.000 EUR Geldstrafe (in Tagessätzen) und Führerscheinentzug + 1 Jahr Neuerteilungssperre.

Du gilst als sehr erfahrender Führerscheinbesitzer, der sich immer an die Gesetze gehalten hat und weiß, was er darf und was nicht. Nun stellt sich heraus, daß du vorsätzlich jahrelang ohne Fahrerlaubnis gefahren bist und dich das alles nicht interessiert hat. Strafmilderung kannst du nicht erwarten.

Wie wäre es mit Führerscheintausch in EU-Kartenführerschein und anschließend Erwerb von Schlüsselzahl 196? Mit B 196 kannst du mit wenig Aufwand und wenig Geld ganz legal 125er fahren.

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Der braune (3) ist schuld

"Ist das Überholen außerorts bei Einmündungen erlaubt?"

Es kann durch ein Überholverbot-Zeichen verboten sein (z.B. Verkehrsschild, durchgehende Mittellinie), die StVO selber verbietet es nicht. Nach deiner Zeichnung ist Überholen also erlaubt.

§ 8 StVO Vorfahrt

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

Auch ein Überholer kommt von rechts, auch ein gegen die Einbahnstraße fahrender Radfahrer kommt von rechts usw. Alles, was von rechts kommt.

Der Braune (Nr. 3) hat er dem Roten (Nr. 2) meiner Meinung nach die Vorfahrt genommen und 100 % Alleinschuld.

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Bei einem "Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" wird, wie immer bei Straftaten, die individuelle Schuld des Täters berücksichtigt. Man kann sagen, es gibt leichte Schuld, mittlere Schuld und schwere Schuld sowie strafmildernde oder strafschärfende Umstände.

Um einen endgültigen Führerscheinentzug auf Lebenszeit zu bekommen, muß schon ein ganz dicker Hund vorliegen, z.B. das 4. Mal beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt worden sein und nach den 3 vorherigen Malen jeweils eine Führerscheinsperre erhalten haben, die einen nicht interessiert hat.

Ganz allgemein kann man sagen: Man bekommt eine mehr oder weniger lange Führerscheinsperre, anschließend evtl. MPU, und dann ist der Weg zum Führerschein wieder frei.

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Bei meinem "Grauen Lappen" wurden die Ecken abgeschnitten und ein dicker Stempel "Ungültig" schräg über die erste Seite gedruckt. Das Bild blieb ganz.

Den alten Führerschein bewahre ich auf, falls 'mal gegenüber irgendeiner Behörde die frühere Original-Fahrerlaubnis nachgewiesen werden muß (aus dem gleichen Grund bewahre ich auch einen abgelaufenen Reisepaß noch auf).

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https://www.amazon.de/Lenkeruhr-Metall-Motorrad-gro%C3%9Fes-Ziffernblatt/dp/B00G489YIG

https://www.ebay.de/b/Uhren-furs-Motorrad/178010/bn_2387210

Stichwort: Lenkeruhr. Auf den Seiten sind doch einige brauchbare und sehr gut aussehende Lenkeruhren (in der Fußleiste).

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Ich weiß es nicht genau... bin da auf mein gesundes Halbwissen angewiesen...

Also, wenn die Polizei das Grundstück kennt, kann sie natürlich zum Grundbuchamt gehen und ins Grundbuch gucken, dann hat sie schon mal den Grundeigentümer. Aber "einen Joint rauchen sehen" reicht meiner Meinung nach nicht aus. Deshalb fahren Polizisten auch gerne mal mit geschlossenen Fenstern im Polizeiwagen vorbei, um den Dope-Geruch riechen zu können. - Ich sage nur: alles Tarnung.

Wenn beides vorliegt (Rauchen gesehen + Polizeiauto mit geschl. Fenstern) wäre es meiner Meinung nach das Beste, sich zu stellen bzw. der Führerscheinstelle davon Mitteilung zu machen und gleich klar zu sagen, daß man auf ein äG shicen tut und das ja nun auch gar nicht in Frage kommt, weil gar keine Beweise vorliegen. So macht man jedenfalls gleich von Anfang an klar, was Sache ist!

Bitte entschuldige, wenn ich hier vielleicht zu kräftige Ausdrücke verwendet habe.

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Da helfen nur altbewährte Methoden...

www.youtube.com/watch?v=rXUlmP5MvnE

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Über die beim TÜV bestandene Theorieprüfung schickt der TÜV dir die Teilbescheinigung "Theorie" zu. Der Zettel mit den Testergebnissen der Theorieprüfung hat keine Bedeutung.

Jetzt rufst du deinen Fahrlehrer an und zeigst ihm den Ergebiszettel. Er wird dann die praktische Ausbildung durchführen. Zum Abschluß bekommst du dann von ihm die Teilbescheinigung "Prakt. Ausbildung".

Mit beiden Teilbescheiniungen gehst du nun zum Verkehrsamt bzw. deren Beauftragten (TÜV) und tauscht die beiden Teilbescheinigungen in die endgültige "Mofa-Prüfbescheinigung" um (Paßbild mitnehmen). Fertig.

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"...vor Ablauf von 10 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen."

Das gilt ab Rechtskraft des Strafbefehls (2 Wochen nach Zustellung). Also: 06.05.20 + 2 Wo = 20.05.20 + 10 Monate = 20.03.21

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Wenden in Einbahnstraßen ist nicht erlaubt:

1. Szenario: Du stößt rückwärts in eine Einbahnstr. (z.B. 3m). Dann fährst du beim Ausfahren vorwärts 3m entgegen der Einbahnstr.-Fahrtrichtung - verboten.

2. Szenario: Du stößt entgegen dem Schild "Einfahrt verboten" rückwärts in eine Einbahnstr. (z.B. 3m). Dann färst du beim Einfahren 3 m entgegen der Einbahnstr.-Fahrtrichtung - verboten.

"Gibt es sonst noch Straßen in denen nicht gewendet werden darf?" - Autobahn, Kraftfahrstraße, Schild "Wenden verboten", Überfahren einer durchgehenden Mittellinie

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Das einfachste und immer vorhanden Mittel gegen Beschlagen ist Spucke. In der Spucke befindet sich Fett und auf Fett beschlägt nichts. So machen es z.B. Taucher, damit die Tauchermaske nicht beschlägt. Draufspucken, Spucke mit dem Finger verteilen, nichts abwischen und aufsetzen. Eventuell sieht man dann etwas durch Schlieren hindurch, aber man sieht wenigstens 'was.

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"Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-VO, Nr. 6.6 Epilepsie

Eignung oder bedingte Eignung

A, B, L, T - ausnahmsweise ja, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht, z. B. ein Jahr anfallsfrei

C, D - ausnahmsweise ja, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht, z. B. fünf Jahre anfallsfrei ohne Therapie"

Sei nicht enttäuscht, man weiß nie wofür es gut ist. Frag' aber trotzdem nochmal die Führerscheinstelle, ob es eventuell Ausnahmen gibt.

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"muss ich jetzt 12 Monate nur für Drogen nachweisen oder auch wegen Alkohol ?"

Das kleine Gutachten hält dich für einen Gelegenheitskiffer, der anläßlich des Kiffens eventuell auch 'mal ein Bier trinkt (sonst nicht und auch kein Trinker ist). Und dann mit Dröhnung plus Bier oder nur mit Dröhnung ins Auto steigt und fährt.

Das große Gutachten spricht nur von Drogen, nicht von Alkohol. Es empfiehlt, 12 Monate lang lückenlos Drogenabstinenzbelege zu sammeln und später vorzulegen.

"was genau ich jetzt machen muss"

Die negative Prognose des kleinen Gutachtens in eine positive umwandeln und 12 Monate Drogen-Abstinenznachweise sammeln. Wenn für beides Nachweise da sind, kannst du eine neue MPU beantragen.

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Ich wurde eigentlich immer nach den Papieren gefragt, egal, ob ich nur am Fluß stehe und aufs Wasser gucke oder ob wegen irgendwas eine Verkehrskontrolle war. Wenn ich angehalten werde, mache ich den Motor aus, kurbele das Fenster runter und sage laut "Bitte nicht schießen, ich hole nur die Papiere aus der Tasche!" - man kann ja nie wissen...

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Vor 10 Jahren hat der Staplerschein etwa 500 EUR gekostet bei der DEKRA. Das ist der Standard-Staplerschein. Es gibt dann noch den Großstapler-Schein (z.B. für Container), der ist dann richtig teuer und du gilst dann als Fachktaft.

Die Kosten kannst du nur durch normales Arbeiten im Lager wieder reinholen. Und eventuell versuchen, in der Steuererklärung die Ausbildungskosten als "Außergewöhnliche Belastung" anzugeben.

Was das Jobcenter angeht: Hast du einen schriftlichen Antrag gestellt? Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du noch Widerspruch einlegen, über den entscheiden dann andere Leute.

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