Fußgänger in der Prüfung?
Hallo,
Auch wenn Ich hier Vorrang gegenüber Fußgänger habe darf ich in der Prüfung zb, wenn rechts oder links Fußgänger sind mit Handzeichen deuten das rübergehen können?
5 Antworten
Anscheinend gibt es unterschiedliche Meinungen zur Vorfahrt für Fußgänger. Nachfolgendes Bild zur Info:
Zu deiner eigentlichen Frage: Du kannst dem Fußgänger eine gefahrlose Überquerung ermöglichen, sollte kein Ausschlusskriterium in der Prüfung sein.
Wenn der Fussgaenger nicht gerade schon halb drueben ist, wuerde ich nicht bei jedem Fussgaenger warten, der ueber die Strasse will. Das waere zwar einerseits hoeflich, andererseits wird man dadurch aber auch zum Verkehrshindernis.
Ausserdem wird so ein Handzeichen oft auch als Aufforderung verstanden und der Fussgaenger laeuft einfach los, ohne in die andere Richtung mal zu schauen. Wenn dann ein anderes Auto kommt, ist das uebel. Daher sind Handzeichen nur im Notfall sinnvoll, wenn man wirklich Ueberblick hat. In unnoetigen Situationen einfach an die allgemeinen Regeln halten. Gut gemeint ist oftmals eher schlecht.
Auch wenn Ich hier Vorrang gegenüber Fußgänger habe......
Diese Annahme ist leider falsch!
Das ist leider falsch! KFZ, Fahrräder und Fußgänger haben hier Vorfahrt.
hier irrst DU dich!
Fahrräder habe nur dann Vorfahrt, wenn dort auch ein Radweg vorhanden ist oder sie auf der bevorrechtigeten Straße fahren; Fußgänger haben da in der Tat keinen Vorrang - den nur nur vor in diese Straße einbiegenden Fahrzeugen.
Allerdings: plattfahren von Fußgängern gilt auch nicht.😂
Fußgänger haben da in der Tat keinen Vorrang - den nur nur vor in diese Straße einbiegenden Fahrzeugen
Falsch!
Die Antwort ist eindeutig: Abbiegende Autofahrer müssen auf Fußgänger warten, bis sie die Straße überquert haben.
So schreibt es Paragraf 9 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor.
Denn Fußgänger haben an Kreuzungen und Einmündungen Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen.
Ja, das betrifft abbiegende Fahrzeuge in die Straße welche der Fußgänger überqueren will!! Denn genau nur DAS sagt die StVO.
Aber nicht vor abbiegegenden Fahrzeugen, die aus dieser Straße abbiegen wollen - wo soll da auch der Unterschied liegen, wenn diese geradeaus fahren? Denn dann würde da aus "Sicherheitsgründen" schlussendlich lieber keiner mehr blinken.😀
Sorry, aber nur deine Antwort nebst Kommentar ist Falsch!!
Bleib einfach mal den Fakten. Was du dir hier zusammen bastelst, spielt doch überhaupt keine Rolle!
wo soll da auch der Unterschied liegen, wenn diese geradeaus fahren?
Wir sind uns wohl einig, dass der auf dem Bild gezeigte PKW nur nach rechts oder links abbiegen kann. NICHT geradeaus!
„Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.“
Dieser kleine Absatz in der Straßenverkehrsordnung wird häufig missachtet, zum Teil auch wegen Regelunkenntnis.
Zur Vorschrift: Diese besondere Sorgfaltspflicht gilt für zu Fuß Gehende insgesamt, unabhängig davon, in welche Richtung sie gehen. Ihnen ist gegenüber Abbiegenden Vorrang eingeräumt. Das Gebot gilt sowohl für den Links- als auch für den Rechtsabbiegenden.
Wer ist überhaupt Abbieger?
§ 9 StVO regelt Fahrrichtungsänderungen von Fahrzeugen. Die wesentlichen Tatbestände dieser Norm betreffen das Abbiegen.
Es biegt ab, wer die bisher benutzte Straße seitlich verlässt.
Überheblichkeit muss man sich leisten können!
Ja, das betrifft abbiegende Fahrzeuge in die Straße welche der Fußgänger überqueren will!! Denn genau nur DAS sagt die StVO.
Falsch und widerlegt!
Aber nicht vor abbiegegenden Fahrzeugen, die aus dieser Straße abbiegen wollen
Falsch und widerlegt!
Sorry, aber nur deine Antwort nebst Kommentar ist Falsch!!
Falsch und widerlegt!
Noch Fragen?
Du kapierst es einfach nicht - und reißt dazu noch alles aus dem Zusammenhang.
Dein Link sagt übrigens auch nichts anderes.
Nichts von meinen Aussagen hast du korrekt widerlegt! Sondern nur deine falsche Ansicht gepostet.
Nur sein Seromon ist Falsch - und sowas von...
Aber träum halt weiter...😂
Nichts von meinen Aussagen hast du korrekt widerlegt! Sondern nur deine falsche Ansicht gepostet.
Hier geht es nicht um meine Ansichten, sondern um die gesetzlichen Bestimmungen der StVO.
Korrekt. Die allerdings interpretierst du teilweise leider falsch.😊
Aber richtig lesen bildet ja bekanntlich:
Du musst sie, meiner Meinung nach, sogar rüber gehen lassen, da du ein "Vorfahrt gewähren"-Schild hast.
Liebe Grüße,
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hier hab vom adac Website kopiert -
Gilt "Vorfahrt gewähren" für Fußgänger? Das Schild "Vorfahrt gewähren" (Zeichen 205) gilt für die gesamte Straße, also auch für den Radweg, und zwar für alle Fahrzeuge. Daher genießen Fußgängerinnen und Fußgänger bei Zeichen 205 kein spezielles Vorrecht ohne Fußgängerüberweg.
Du musst hier die Fußgänger passieren lassen, du hast ja keinen Vorrang. Wenn du das nicht machst, bist du vermutlich durchgefallen.
Du musst hier die Fußgänger passieren lassen,...
Nein, nicht müssen - aber Rücksicht schadet ja auch nicht.😊
Tja, wer sich irrt, und das nicht einsehen kann/will, diskutiert eben nicht gerne - weil er halt immer recht haben will.😁
Aber wenn er mal auf ner Motorhaube landet, weil er meinte Vorrang zu haben, ein Richter aber ihm darlegt das er sich geirrt hat und er auf seinen Kosten sitzten bleibt und noch den Fremdschaden zahlen muss (i. d. R. macht das ja die Privathaftpflicht - wenn vorhanden) - dann wacht er auf...
Gilt "Vorfahrt gewähren" für Fußgänger? Das Schild "Vorfahrt gewähren" (Zeichen 205) gilt für die gesamte Straße, also auch für den Radweg, und zwar für alle Fahrzeuge. Daher genießen Fußgängerinnen und Fußgänger bei Zeichen 205 kein spezielles Vorrecht ohne Fußgängerüberweg
Wenn du aus einer Seitenstraße kommst und auf eine bevorrechtigte andere Straße einbiegst (oder von ihr runter in eine Seitenstraße), haben die Fußgänger immer Vorrang. Das braucht kein Zeichen.
Auf dem Bild hab ich Vorfahrt gewähren Schild, das, was du meinst, ist, wenn der quer Verkehr in meine Richtung abbiegt
Und wenn du rausfährst auch. Das sollte die Fahrschule vermittelt haben.
Nein wenn ich rausfahre müssen die trotzdem fahren dann behindern die doch den quer Verkehr automatisch
Bei Vorfahrt gewähren Schild müssen die Fußgänger warten wie auf dem Bild