Funktionsvorschriften und Punktprobe?

2 Antworten

Es steht zwar nicht eindeutig da, aber ich vermute, dass du jeweils zwei Punkte, welche auf dem Funktionsgraphen liegen, eintragen sollst. Dies entspricht gerade der Punktprobe, die du ja schon gemacht hast.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Physik-/Mathestudium TU Chemnitz

Das P und Q stehen für Punkte. Also vermute ich, dass man die berechneten Punkte dort als Begründung eintragen muss. Dabei gilt P (x|y) und Q (x|y). X steht für den x Wert und x für den x-Wert. Wenn man also bei der ersten Gleichung für x = 2 einsetzt kommt man auf 1,25 für y. Davon gibt man dann den Punkt an P ( 2|1,25). Dann kann man sich noch einen zweiten x Wert suchen z.B. 1 dann kommt für y= 1,5 raus. Dann wäre der Punkt Q (1|1,5). Dass passt Danzig 3. Graphen, wo man die beiden Punkte unten eintragen.
Die Zuordnung und der Ansatz ist richtig. Also einfach noch für die anderen beiden je zwei Punkte ausrechnen.