Für wie lange, und für was müsste ein Ehepartner ins Gefängnis müssen, damit sich der andere Partner scheiden lassen kann, obwohl es der andere nicht möchte?
4 Antworten
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Es gibt keine Haftstrafen im Zusammenhang mit Ehescheidung.
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von Mördern o.ä. darf man sich scheiden lassen; ich weiß nur nicht wie schnell das geht.
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Das Trennungsjahr beträgt, wie es das Wort schon sagt 1 Jahr.
Will einer der beiden keine Scheidung, kann sie nach 3 Jahren beantragt werden ohne das der andere eine Möglichkeit hat das zu verhindern.
Also die Antwort auf Deine Frage: 3 Jahre (Ehe)-Haft
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Überhaupt nicht.
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ob Gefängnis oder auch nicht. Ein Trennungsjahr ist Pflicht.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
bei Gewalt gegen Ehepartner muss man es nicht und darf sofort raus aus der Ehe