Führerscheinprüfung mit Brille, obwohl im Antrag ohne eingetragen?
Hallo zusammen,
vor 10 Monaten habe ich einen Sehtest gemacht und bestanden. Dies habe ich dann mit meinen weiteren Unterlagen bei der Fahrschulbehörde eingereicht.
Da ich jedoch viel vor dem PC sitze und auch Brillen toll finde, habe ich mir eine anfertigen lassen und auch in meinen Fahrstunden ist sie ein dauerhafter Begleiter geworden.
Bald ist meine Prüfung und ich habe in der Zeit bereits 1x die Fahrschule gewechselt. Meine neue Fahrlehrerin wusste das zum Beispiel nicht, dass ich ohne Sehhilfe eingetragen bin und meinte, ich müsste ohne zur Prüfung antreten.
Ist das so richtig? Sie wird sich diesbezüglich noch mal schlau machen; bin jetzt aber irgendwie verunsichert. Ich kann auch ohne Brille fahren, aber mit sehe ich noch besser.
Was soll ich da nur tun? :( Ich hätte nichts dagegen, wenn es im Nachhinein im Führerschein steht.
1 Antwort
Es gibt nur die Pflicht, eine Sehhilfe zu benutzen oder eben keine Pflicht.
Aber "keine Pflicht" ist eben was anderes als ein Verbot.
Es geht sehr vielen Autofahrern so, dass sie im Führerschein keine Sehhilfen-Pflicht eingetragen haben, aber irgendwann die Augen schlechter werden und dann doch eine gebraucht wird.
Eine Sehhilfe zu benutzen, die nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, ist nicht verboten.
Danke. Das beruhigt mich ein wenig, nur kann dies auch vom Prüfer anders gesehen werden. Meine Fahrlehrerin war wie bereits erwähnt, skeptisch.