Führerscheinklasse B - Roller fahren? oder nur bis 45km/h?

4 Antworten

Du darfst alles was Klasse M beinhaltet fahren hier ein Auszug:Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen). Sowie Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h durch Geschwindigkeitsschilder (§ 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Servus,

du darfst theoretisch auch mehr als 45 ccm fahren. Es gibt da auch ein paar Sonderregeln.... schau mal hier. http://www.gelernt.net/roller-fuehrerschein-darf-ich-eine-vespa-roller-fahren-brauch-ich-ein-motorradfuehrerschein-940.html

So kannst du je nach Anmeldung des Rollers auch 50 ccm oder mehr fahren falls du dich für eine gute alte Schwalbe entscheidest


MadMikel  12.07.2014, 16:37

Hi, auch die Schwalbe hat 50 ccm!

Laut dem Übergangsrecht werden Mopeds aus der DDR gemäß § 76 Abs. 8 c) der FEV als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Dieses erlaubt ihnen eine legale Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Daher darf man auch nicht mit der Schwalbe auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, da hier eine bbH von über 60 km/h (also mindestens 61 km/h) vorgeschrieben ist.

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ein roller darf nur 45km/h fahren egal welchen führerschein du hast !!! du darfst auch 200PS motorräder fahren aber dein roller ist nur bis 45 zugelassen einige sind auch für mehr zugelassen aber in der regel nur45 mfg


Dietmar1968  06.09.2012, 16:24

Ein Roller darf auch 80, 100 oder schneller fahren, wenn man den Führerschein dafür hat und es kein frisierter Roller ist, also laber keinen Unsinn.

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wenn du b gemacht hast, hast du ja auch automatisch m