Welche DDR Motorräder und Motorroller Darf Man Mit Führerschein Klasse B Alles Fahren Führerschein Besteht Zeit 2012
Welche DDR Motorräder und Motorroller Darf Man Mit Führerschein Klasse B Alles Fahren?? Führerschein Besteht Zeit 2012 und wo gibt es eine gute seite wo man es nachlesen kann was aber auch wirklich stimmt
3 Antworten
Mit der Klasse B gar nichts. Aber mit der in Klasse B enthaltenen Klasse AM (ehemals M und ehemals S). Hier die Übersicht:
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/klassen-a-a1-a2-und-am/
Führen darfst du die Krafträder, welche diesen Klassen entsprechend.
Ausnahmen: Jene Maschinen, welche bauartbedingt bei Zulassung schneller als die erlaubten 45 km/h fuhren - nämlich 60 km/h.
Wird hier am Ende der Seite gut in der Zusammenfassung erklärt:
http://www.mopedfreunde-oldenburg.de/html/moped_roller_fuehrerschein.html
Was du also brauchst: Vor dem 28.02.1992 in Betrieb genommene Maschine aus DDR-Beständen mit nicht mehr als 50 ccm Hubraum.
...nicht ganz korrekt, eine Extraposition ist der Sperber, der zwar auch nur 50cm³ hat, aber eben schneller fährt als 60km/h. Für den brauchtest Du schon zu DDR Zeiten den Motorradschein. Den kannst Du auch heute nur mit der A1 fahren, nicht mit der in der B enthaltenen AM:
"Um einen Sperber ordnungsgemäß zu fahren, muss also Folgendes beachtet werden: Der Fahrer benötigt einen Führerschein der Klasse A1 oder höher (Klasse AM reicht nicht!). Der Sperber benötigt ein amtliches Kennzeichen und muss alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung (HU). Weiterhin muss während der Fahrt die „Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)“ als Nachweis über die Erteilung eines amtlichen Kennzeichens mitgeführt werden. Die Ausstellung einer „Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)“ ist bei Leichtkrafträdern wie dem Sperber nicht notwendig (siehe § 4 FZV). Fahrzeugbriefe wurden für den Sperber nur in der DDR benötigt. Stattdessen reicht heute ein Abdruck der ABE oder eine Datenbestätigung, welche ersatzweise vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt werden kann.
Einige Sperberfahrer benutzen einfach ein „kleines“ Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder. Dabei erlischt der vermeintliche Versicherungsschutz, weil der Sperber eben kein Kleinkraftrad ist. Man wäre so ohne Versicherungsschutz unterwegs, mit allen rechtlichen Konsequenzen."
Da nachzulesen:
Hallo,
Fahrzeuge mit 50 ccm, die bis zum 28.2.1992 in Verkehr gebracht wurden und laut Papieren schneller als 45 km/H fahren können, dürfem mit Klasse AM, also auch B gefahren werden.
Hintergrund ist der Fall der Mauer.
Die Sonderregelung ist nötig, da sonst die Bürger der ehemaligen DDR benachteiligt wären, da sie sonst ihre Fahrzeuge nicht mehr hätten fahren dürfen.
Faherlaubnisverordnung (FeV) §76 regelt dies.
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_76.php
8. § 6 Abs. 1
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
In Verkehr bringen muss nicht zulassen bedeuten.
Es kann auch sein, dass das Fahrzeug bis zum 28.2.1992 produziert worden sein muss und die Papiere erstellt wurden.
Das könnte eine Gesetzeslücke sein.
Wenn man zum Beispiel eine Ware in Verkehr bringt, ist sie auf dem Markt verfügbar.
http://www.it-recht-kanzlei.de/inverkehrbringen-definition.html
Simson s51, Simson Duo (gefällt mir sehr gut), S50, sr 50, schwalbe...