Mit b196 roller 70km/h fahren?
Hallo,
man darf ja mit autoführerschein roller und Mofa automatisch mit 45km/h fahren... Darf ich auch unter aufpreis oder Erweiterung natürlich kostenpflichtig oder ähnliches auch 70km/h fahren ohne speziell einen anderen teureren Führerschein zu machen?
4 Antworten
Du darfst die Fahrzeuge fahren, die Dein Führerschein zulässt. Und Du darfst diese Fahrzeuge mit der Geschwindigkeit bewegen, die deren Bauart zulässt. Du darfst also kein bis 45 km/h zugelassenes Fahrzeug schneller bewegen...auch wenn Du den entsprechenden Führerschein hast. Das geht weniger um Deine Fähigkeit dazu, sondern mehr darum, dass das Fahrzeug (Bremsen/Fahrwerk) nicht dazu ausgelegt und zugelassen ist.
Wenn du die änderungen beim tüv vorführst und eintragen lässt ja.
Du kannst wenn du mind. 5 Jahre den B hast und mind. 25 bist den B196 machen.. 4 Stunden Theorie, 5x 90 Minuten fahren.. keine Prüfungen. Aber .. ganz billig ist das auch nicht.. ab 600€ je nach Region. Du kannst dann damit Fahrzeuge der Klasse A1 fahren.. aber nur in Deutschland.
Also mit dem Autoführerschein darfst du Roller und Mofas fahren, richtig.
Allerdings ist das begrenzt auf 50 km/h.
Wie du bereits gelernt hast, sind Fahrzeuge (die durch ihre Bauart dazu gemacht sind, über 61 km/h zu fahren) auch auf deutschen Autobahnen zulässig.
Wenn du einen Roller / Mofa besitzt, werden die (gemäß ihrer Bauart nicht schneller fahren). Für alles weitere brauchst du einen gesonderten Führerschein, oder musst die Maschine illegal frisieren. Alles Weitere kannst du gerne hier nachlesen:
Motorradführerschein: Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM | ADAC