Darf man mit dem Führerscheinklasse L Roller fahren?
Darf man mit der führerscheinklasse L auch Roller bis 45 kmh fahren ?
3 Antworten
http://www.flvbw.de/fuehrerscheinklassen/klassen-lt.html
Nein Roller darfst du nicht fahren
Erlaubt sind:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur
Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und
für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Anmelden zur Führerscheinklasse AM oder A1 .
Ansonsten mit 18 Jahre den Autoführerschein machen dann kannst zum Auto auch Roller fahren :)
Alle Führerscheinklassen
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein\_pruefung/fuehrerscheinklassen
Wenn beim Erwerb der Klasse L die Klasse AM miterteilt wird darfst du, ansonsten nicht.
nein, darfste nicht
wie kann ich dann den rollerführerschein dabei machen ?