Was passiert wenn ich mit meinem Autoführerschein ein 125ccm Motorroller fahre?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du die für ein solches Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse A1 bzw. A nicht hast, dann erfüllst du den Straftatbestand des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" (§ 21 StVG).

Diese Straftat kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

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Ergibt sich nach Ansicht des Gerichts aus der Tat, dass der Täter nicht geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, dann kann es ihm eine evtl. vorhandene Fahrerlaubnis (auch für andere Klassen!) entziehen sowie eine Sperre für die Neuerteilung von mindestens 6 Monaten (eher aber 9 - 15 Monate) anordnen.

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Für Fahranfänger auf Probe handelt es sich um einen schwerwiegenden Verstoß ("A-Verstoß") und zieht somit Probezeitmaßnahmen nach sich.

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Auch der Halter des Fahrzeuges kann nach § 21 StVG bestraft werden, wenn er die Tat angeordnet oder zugelassen hat.

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Zudem kann unter bestimmten Voraussetzungen das Tatfahrzeug eingezogen werden. Es ist dann für immer weg und man bekommt auch keinen Ersatz dafür.

Das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis und würde entsprechend bestraft. Deinen Klasse A-Führerschein müsstest du zeitlich verlegen, denn du bekämst eine Sperre.

Der Halter des Motorrads könnte ebenfalls Probleme bekommen, weil er dich fahren ließ. Er hätte die Schlüssel unzugänglich für Unberechtigte aufbewahren müssen, wozu auch du gehörst.

Lass die Finger davon, sonst kannst du dir schlimmsten Falls den Motorradführerschein abschminken. Warte bis du den A18 hast und dann kannste fahren. Wenn du den 125er mit dem M Führerschein fährst wäre das genau das selbe wie wenn du mit dem B Führerschein einen 40 Tonner fährst. Würdest du das denn machen? Sicher nicht. Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zumal ich auch nicht verstehe wie man sich einen 125er Roller kaufen kann, entweder man fährt so einen Klositz Roller mir 50ccm oder man fährt Motorrad! :D Alles was dazwischen ist... naja, soll jedem selbst überlassen sein!^^

Das zählt einfach als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis - das bedingt mindestens eine Geldbuße, aber sehr wahrscheinlich auch eine Führerscheinsperre - und damit könntest Du dann auch Deinen A-Schein vorläufog vergessen.

Außerdem bekommt auch Dein Bruder "eine auf den deckel", denn er darf Dic nicht fahren lassen - im gegenteil, er jmuss das sogar eigentlich verhindern (Schlüssel weg sperren etc.)

Und wenn Euch das in der Fahrschule nicht gesagt wurde, dann beschwere Dich bei Deinem Fahrlehrer!

na klar, fahren ohne Führerschein. Pass mal auf, dass du nicht ein generelles Fahrverbot bekommst und Nachschulung