Führerschein Klasse AM Probezeit?
Hallo,
ich habe seit ca. 3 Wochen den Führerschein der Klasse AM und wollte mich noch etwas dazu informieren. Ich habe auf der Seite des ADAC gelesen, dass es für einige Führerscheinklassen (u.a. AM) keine Probezeit gibt. Allerdings gibt es ja aber für jeden eine Probezeit bis zum 21. Lebensjahr und ich wollte wissen, ob es auch die Klasse AM zutrifft oder nicht.
3 Antworten
AM hat keine Probezeit.
Was Du mit dem 21. Lebensjahr gehört hast,
ist das absolute Alkoholverbot beim Führen von KFZ bis zu diesem Alter.
Gilt auch für Dich bei AM.
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
Bei den Klassen AM (u.a. Kleinkrafträder), L und T (landwirtschaftliche Fahrzeuge) gibt es keine Probezeit.
Quelle: Führerschein auf Probe | ADAC
im übrigen solltest von Deiner Fahrschule darüber aufgeklärt worden sein
" Probezeit bis zum 21. Lebensjahr"
Wie kommst du darauf? Wenn du den FS mit 17 machst haste deine Probezeit mit 19 erledigt. Die Stufe 21 ist relevant für FS Klasse A(voll) und C/CE, die man dann erst machen darf. Bzw bei A erst frei ist
Hey, gilt das Alkoholverbot nur bei KFZ oder auch beim Führerschein der Klasse AM? Bin 16