Habe ich Probezeit Für die Klasse B wenn ich mein AM schon gemacht habe?

2 Antworten

§ 32 FeV

Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.

AM hat also keine Probezeit. Die Probezeit beginnt erst, wenn dir die Klasse B erteilt wird.

oder fällt die Probezeit weg wegen meinem AM Führerschein?

Nein. Du hast bei B 2 Jahre Probezeit.