Führerschein Klasse 3 wurde vor 20 Jahren entzogen und war davor 10 Jahre in Besitz. Erleichterte Klasse A1 möglich?
Hallo,
der Kern der Frage steht bereits oben. Wäre es im Rahmen eines Antrages auf FE-Wiedererteilung möglich, ebenfalls in den Genuß der vereinfachten Erweiterung zu A1 wie derzeit bei 5 Jahren Vorbesitz der Klasse B kommen zu können?
Klasse 1B wurde damals nicht gemacht, und die Fahrerlaubns wurde auch erstmals nach dem Stichtag 1980 erteilt.
Wer kann dazu etwas genaueres sagen?
Vielen dank schon mal vorab für fundierte Hilfen.
5 Antworten
Bei extrem langer Zeit ohne Fahrpraxis begründete Zweifel am Kenntnis- und Eignungsstand
Allein schon die extrem lang fehlende Fahrpraxis von 26 Jahren reiche für sich genommen aus, um anzunehmen, dass der Kläger nicht mehr über die erforderlichen praktischen Kenntnisse für das sichere Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr verfüge, so das Gericht.
Nein, ist ganz sicher nicht möglich, weil die Erleichterung einen VORHANDENEN Führerschein voraussetzt.
Zumindest mal so lange wie ich nicht doch später mal noch in eine Arbeit käme, wo ein möglicher Aufstieg doch noch mal optional die Nutzung eines Firmenfahrzeuges eröffnen würde.
Privat bliebe es erst mal weiter beim ÖPNV, einem E-Scooter und ggf. mal irgendwann einem Pedelec oder E-Minimofa zur Verbringung in den heimischen Fahrradstall. :-)
Weil ich aus gesundheitlich erwiesenen Gründen tatsächlich wohl nie wieder Kraftfagrzeuge führen werden dürfen werde.
Meine Geschichte hatte dabei mit Fahrrad, ungewollter Arbeitslosigkeit, Alkohol und fast jemanden mit F-Rad angefahren bei schlechter Sicht zu tun.
Wenn du leinen Führerschein hast musst du ihn natürlich ganz normal machen.
Möglicherweise musst du aber erst noch dir teure MPU machen wenn man dir den Führerschein genommen hat
Normal nein. Da dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde und soviel Zeit vergangen ist, wirst du eher behandelt werden wie ein Anfänger.
Danke Dir @derBayer80, damit hat sich mein Anliegen erledigt und ich könnte ja irgendwann fast direkt A1 oder A2 machen. Auto ist mir mit meinen beruflichen Rest-Perspektiven halt viel zu teuer im Unterhalt, zumal es bei uns auch keine kostenlosen Parkplätze dafür gäbe. :-(
Es geht mir nicht um mögliche Nachprüfungen in der Theorie und einer Fahrprobe zur Praxis, sondern nur ob die 5 Jahre ehemaliger KL3 - Vorbesitz in ähnlicher Weise wie nach der neuen Regelung gelten würden?
Nein werden sie nicht. Der Vorbesitzer ist durch dns Entzug und zzgl der Zeit in der der Entzug vollzogen wurde nicht mehr existent
Eine Wiedererteilung ist nicht möglich. Allerdings kannst du den Führerschein ohne Auflagen wie MPU neu machen.
Danke Dir @grisu2101, aber dann nist ein Antrag auf Neuerteilung von Klasse B für mich uninterressant.