Entzug und wiedererteilung der Fahrerlaubnis?

 - (Führerschein, MPU, Entzug)

5 Antworten

Die Fahrerlaubnis darf dir in den nächsten 8 Monaten nicht wiedererteilt werden.

Auf Antrag wird dir die Fahrerlaubnis nach Ablauf der 8 Monate wiedererteilt. Welche Bedingungen dazu erfüllt sein müssen, entscheidet die Führerscheinstelle. Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperre gestellt werden (bei dir also in 2 Monaten).

Eine neue Prüfung ist nach der eher kurzen Zeit vermutlich nicht erforderlich.

Ob eine MPU gefordert wird, hängt maßgeblich vom zugrunde liegenden Delikt ab, liegt aber unter Umständen auch in einem gewissen Ermessen der Führerscheinstelle. Bei einer Trunkenheit ab 1,6 ‰ ist eine MPU Standard, in manchen Bundesländern auch bereits ab 1,1 ‰.

Die größte Gewissheit erhältst du, wenn du die Führerscheinstelle kontaktierst und dort nachfragst.


Crack  03.02.2018, 17:28
Bei einer Trunkenheit ab 1,6 ‰ ist eine MPU Standard, in manchen Bundesländern auch bereits ab 1,1 ‰.

Von der 1,1‰ - Grenze musste man nach einem Urteil des BVerwG wieder abrücken, im Regelfall bleibt es also dabei: MPU erst ab 1,6‰.

2
A23591 
Beitragsersteller
 03.02.2018, 20:34

Vielen dank . zählt der tag der Abnahme vom Führerschein oder das Datum vom Brief

0

Der Führerschein ist 8 Monate im Urlaub und darfst auch in dieser Zeit keinen andere Fahrerlaubnis erwerben.

Inhalt dieses Urteils ist [auch] eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, welche Dir ja entzogen wurde.

Diese 8 Monate beginnen mit der Rechtskraft dieses Urteils.

6 Monate vor Ablauf dieser Frist kannst Du bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Dann erfährst Du auch ob die Fahrerlaubnisbehörde z.B. eine MPU anordnet. Ist das nicht der Fall kannst Du Deine FE nach 8 Monaten neu erteilt bekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Du bekommst die Fahrerlaubnis und das Dokument des Führerscheins entzogen.

Eine Fahrerlaubnis ist was anderes als nur das Führerschein-Dokument. Dir wird beides entzogen, also hast du weder Führerschein, noch Fahrerlaubnis.

Wer die Fahrerlaubnis entzogen bekommen hat, muss die Fahrerlaubnis erneut erwerben und bekommt dann auch wieder einen Führerschein.

Du kannst also erst wieder in 8 Monaten die Fahrerlaubnis erwerben.


naohhhmi  03.02.2018, 17:09

Das ist die richtige Antwort. Ob du den Führerschein einfach so wieder bekommst oder zur MPU musst entscheidet die Führerscheinstelle, wenn du in etwa 8 Monaten einen entsprechenden Antrag stellst.

1
Crack  03.02.2018, 17:22
@naohhhmi

.

Das ist die richtige Antwort.

Sehe ich anders.

Die Fahrerlaubnis muss sicher nicht neu erworben werden, im schlechtesten Fall sind die Prüfungen abzulegen - das ist aber ein großer Unterschied.

wenn du in etwa 8 Monaten einen entsprechenden Antrag stellst.

Wer erst nach Ablauf der Sperrfrist einen Antrag stellt verschenkt rund 3 Monate, denn so lange dauert i.d.R. die Bearbeitung.

0

Hey habe den gleichen Brief bekommen weil ich jemanden in einer 30er überholt habe und nen kleinen Unfall gemacht habe

Darf ich fragen was du damals unternommen hast und ob du ihn schnell wieder bekommen hast?